Einverständniserklärung der Eltern bei einem Schulausflug?
Meine Klasse geht zusammen auf ein Ausflug, doch eine möchten nicht mit. Als unser Lehrer uns gefragt hat wer mitkommt und wer nicht, haben ale außer 2 Schüler gesagt, sie gehen mit. Jetzt haben ich und andere entschieden, das wir doch nicht mit wollen. Doch die Schulleitung meint wir müssen jetzt mitgehen, da wir gesagt haben, das wie mitgehen. Doch alle aus unserer Klasse sind Minderjährig und soweit ich weiß braucht die Schule die Einverständniserklärung der Eltern, doch diese verlangt die Schule nicht. Muss ich jetzt trotzdem mitgehen auch wenn meine Eltern wollen das ich nicht mitgehen oder darf ich sagen das ich nicht mitgehe.
3 Antworten
Hoffentlich müsst ihr stattdessen nen gaaanz schweren Latein text übersetzen!
Die Alternative zu Unterricht hieß ausflug, nicht PC Spiele!
In NRW wird ein Fehltag im Zusammenhang mit den Ferien mit 500 € Bußgeld belegt.
Daher schrieb ich BIS zu 500 €
Eure Eltern haben bereits für schulische Veranstaltungen ihr Einverständnis erklärt, als sie euch bei dieser Schule angemeldet haben. Und der Schulausflug ist eben KEINE beliebige Veranstaltung.
Wenn du einfach nicht mitgehst, ist das unentschuldigtes Fehlen, und kann mit bis zu 500 € pro Tag bestraft werden.
Darf ich mal fragen, wo du das her hast?
Erst mal gibt's nämlich nach 3 unentschuldigten Fehltagen eine Mahnung an die Erziehungsberechtigten. Kommen dann noch mal 3 unentschuldigte Fehltage dazu, folgt die zweite Mahnung.
"Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Ist der Schüler weitere fünf Tage unentschuldigt, kann nach einer Frist von ein bis zwei Monaten eine erneute Meldung an die zuständigen Ämter erfolgen.
Welches Bußgeld droht für Schulverweigerer?Sobald die Schule dem Amt mitgeteilt hat, dass zehn oder mehr unentschuldigte Fehltage vorliegen leitet dieses ein Bußgeldverfahren ein. Die Schule hat damit allerdings nichts mehr zu tun. Denn das Amt fordert die Erziehungsberechtigten und den Schulverweigerer dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben.Übrigens: Von Bundesland zu Bundesland wird unterschiedlich verfahren. Beispielsweise wird in Sachsen bereits nach fünf unentschuldigten Fehltagen das Ordnungsamt eingeschaltet. In Thüringen allerdings wird erst nach elf Tagen das Amt kontaktiert.
Hält der Schulverweigerer den Termin zur Anhörung nicht ein oder trägt keine ausreichenden Entschuldigungen vor, droht das erste Bußgeld wegen des Schulversäumnisses. Auf dem Bußgeldbescheid befindet sich in der Regel ein Hinweis auf die Möglichkeit, das Bußgeld in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.
Folgen weitere Meldungen durch die Schule, droht für die Schulverweigerung ein erhöhtes Bußgeld von jeweils 100 Euro mehr. Im Höchstfall kann das Amt in den meisten Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verlangen. Dies ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich. (...)"
Quelle: https://www.bussgeld-info.de/schulverweigerung-bussgeld/