Einstweilige Verfügung widerrufen?
Hallo, ich habe vor 2 Tagen einen Antrag gestellt (einstweilige Verfügung) bzw. Ein Kontakt verbot beim Landratsamt.
Nach 2 tagen hatte ich auch schon einen festgelegten Termin bekommen der in 2 Wochen stattfinden soll. Ich hatte etwas zu voreilig gehandelt und möchte diesen Antrag gerne widerrufen. Eine entgültuge Entscheidung des Gerichts gibt es natürlich jetzt noch nicht, das würde allerdings beim Termin soweit sein.
meine Frage: kann ich den Antrag zurückziehen sodass es garnicht erst überhaupt zu dem Termin kommt?
Muss ich die Kosten tragen?
Ich bedanke mich herzlich!
3 Antworten
Antrag papierschriftlich zurückziehen.
Dann abwarten.
Den Antrag zurücknehmen, solange noch nicht über ihn entschieden wurde.
Beim nächsten Mal einen Rechtsanwalt sowas machen lassen.
Ich weiß, dass ich darüber nichts weiß. Ich habe keine Erfahrungen. Ich denke aber nicht.
Du müsstest den Antrag eben zurücknehmen.
Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Kosten des Verfahrens werden Dir dann auferlegt.
Fallen da Kosten an? Müsste man einen weiteren Antrag stellen?