Einstweilige Verfügung für Anrufe/E-Mails - Gibt es sowas?
Ich weiss, dass es einstweilige Verfügungen gibt die es Personen verbietet, sich einer anderen Person über XY Meter zu nähern. Gibt es so eine Verfügung auch für beschränkte Kontaktaufnahme?
Kurze Beschreibung des Problems: Die Ex-Freundin meines Freundes ruft ihn ständig an. Sie haben einen Sohn zusammen. Wenn sie seinetwegen anrufen würde, dann wäre das alles kein Problem aber sie ruft an und schreibt immer E-Mail in denen sie uns beide verflucht und droht. Es macht mich psychisch ziemlich fertig und meinen Freund natürlich auch. Ich kann langsam nicht mehr.
Wir möchten eine zivile Lösung finden und ich möchte, dass die beiden normal über den gemeinsamen Sohn kommunizieren können. Das geht leider nicht und wird in naher Zukunft auch nicht möglich sein. Es wäre nachweisbar, worum es sich bei der Kontaktaufnahme handelt.
1 Antwort
Wendet euch ans Jugendamt. Fragt, ob es möglich ist, den Kontakt ausschliesslich über das Amt laufen zu lassen, da es so für euch unerträglich ist.
hatte ich eine Zeitlang direkt nach der Trennung aus ähnlichen Gründen... bei mir lief das über die Erziehungsberatungsstelle der Caritas, wo auch der begleitete Umgang statt fand...da mein Ex zu der Zeit auch vor den Kindern verbal vom leder zog gegen mich.
Ev wäre eine Zeitlang begleiteter Umgang für die Ex umsetzbar...die Termine bekommt sie von der Stelle mitgeteilt, ihr nickt das nur ab. So ist der Umgang gewährleistet und der Kontakt läuft über eine dritte Person.
Nein. Sie muss den Sohn zum begleiteten Umgang bringen und da wieder abholen.
Vielleicht lassen die sich darauf ein, dass der Sohn dort (in der begleitenden Stelle) jeweils "übergeben" wird... dann wäre immer eine dritte Partei anwesend.
Er ist meist noch in der Schule und muss von da aus abgeholt werden. Manchmal arbeitet sie währenddessen, das wäre dann sicher eine Ausnahme.
Ich denke, mein Freund will nicht dass sein Sohn das mitkriegt...
Ihr müsst entscheiden, wie ihr es macht. Ihr holt zB den Sohn aus der Schule ab und die Mutter das Kind dann bei euch.
Und der Sohn bekommt das ohnehin mit, haltet Kinder da mal nicht für so verpeilt...
Ach das geht, wusste ich nicht. Danke dir.
Sie ist manchmal gar nicht zu Hause, wenn er den Kleinen wieder zurückbringen möchte. Müsste man da auch über das Jugendamt kommunizieren und sie rufen die Mutter dann an?