Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Hallo,
Mein Mann und ich möchten uns trennen momentan besteht eine einstweilige Verfügung gegenüber ihn weil er mich geschlagen hat, zudem habe ich einen Aufenthaltsbestimmungsrecht beantrag, der Termin steht fest.
Er konsumiert….hat oft Gewalt angewendet ist nie zuhause immer bei Freunden.
wir haben sehr oft in der Ehe vor meiner ältesten Tochter gestritten 4 jahre alt nun möchte ich mich endgültig trennen und Zurück zu meiner stadt nach Düsseldorf.
ich habe hier da wo ich lebe keine Familie er hat mir auch gedroht oft das er die Kinder mitnimmt in ein anderes Land und mich tötet.
war jemand in einer ähnlichen Situation?
3 Antworten
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du kannst gerne hinziehen wo du möchtest, allerdings ohne seine erlaubnis die kinder nicht mitnehmen.
er wird in dem verfahren zum abr darlegen müssen warum die kinder bei ihm besser aufgehoben sind. hat er eine wohnung, ein schlüssiges betreuungskonzept, stehen seine chancen gut das die kinder zu ihm kommen.
kann er schlüssig argumentieren das du versuchst ihm die kinder zu entziehen und umgang unmöglich zu machen aufgrund großer distanz, hat er auch hier die besseren karten. ansonsten ist die frage wie du die kinder alle 14 tage zu ihm bringst und abholst, da du dann die kosten der fahrten trägst und durchführst.
ob er dich bedroht und geschlagen hat, spielt in der sache überhaupt keine rolle. das ist sache des strafverfahrens.
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wo er wohnt ist ja irrelevant. kommt auf seine argumentation an und was er will. wenn er garnix will, bleibt das abr bei beiden und du kannst hinziehen wo du willst. ist halt wichtig für deine eigene argumentation wie du zukünftig die umgänge gestalten wirst, die kosten trägst und die fahrten an seinen wochenenden übernimmst. hier solltest du eine umgangsvereinbarung parat haben und überlegen wie du sie förderst und umsetzt.
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Meine Kinder sind zu klein 4 Jahre und 16 Monate ich habe immer die Verantwortung meiner Kinder gehabt und er war immer an feiern und draußen Freuden Reffen abends nicht zuhause er kann kein bisschen für die Sorgen er schiebt die ganze Verantwortung seiner Eltern zu
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Ich geh ohne meine Kinder nirgendwohin….wären sie älter gewesen wäre der Sachverhalt eine andere aber die sind 15 Monate und 4 Jahre alt welcher Vater kommt mit seinen klar der Tag täglich draußen ist die Verantwortung seinen Eltern überträgt der nur an sich denkt und seine Freunde also bitte er war höchsten am Tag 3 std mit denen manchmal hat er sie 15 min gesehen und ist gegangen wie oft war ich krank und er ist gegangen
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es sind nicht deine kinder allein, sondern eure gemeinsamen kinder. wenn du krank bist, ist er nicht in der verantwortung sich um die kinder zu kümmern in deiner umgangszeit. das ist deine aufgabe.
wie er seinen umgang gestaltet ist seine sache. ob er dies mit seinen eltern, bei seinen eltern oder durch seine eltern macht ist seine sache.
wenn er die kinder behalten möchte, wirst du nichts machen können. plane daher schon im voraus mit deinem anwalt eine gute planung für seinen umgang.
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Wende dich an deinen/einen Anwalt
Es wird ein Gutachten geben (und wenn er konsumiert, er es aber nicht zu gibt kann eine Haarprobe gemacht werden um diesen Konsum zu bestätigen, oder spontane Urintests)
Das Gutachten wird beiderseits gemacht, in 1. Hinsicht wirst du mit den Kindern begutachtet und er ohne Kinder wahrscheinlich.
Für diese Zeit kannst du leider auch kein Annäherungsverbot beantragen, da er immernoch der Vater ist... Eseiden es liegen akute Drohungen vor und er würde euch stark gefährden, dann könnte dies möglich sein.
Ihre Kinder können auch mitreden was sie möchten, dennoch zählt dies nur bedingt. Im endeffekt wird das Gutachten geschrieben und in der Zeit sind die Kids wahrscheinlich bei dir.
Danach entscheidet noch entgültig die Richterin, nachdem sie sich das schreiben vom Gutachten durchgelesen hat.
(Gutachten gehen meist 6 monate kann aber auch kürzer oder länger sein. So genau sind die meist nicht, unsres geht schon über ein jahr..)
Und ich hoffe ehrlich das die Kinder dort hingehen wo es ihnen am besten geht sprich bei dir Wahrscheinlich.. Ich rate dir... stark zu bleiben in der Zeit, du solltest keine Schwäche zeigen, das nutzen die oft aus.
Viel Glück, und fühl dich gedrückt!
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Ja am Montag kam die Rechtsanwältin der Kinder meine große wurde befragt waren aber nur drei Fragen der Rest der Unterhaltung diente mir ich habe ihr alles erzählt sie hat ihr Gutachten geschrieben die einsweillige Verfügung steht schon seit einem Monat nach dem er Gewalt angewendet hat die Polizei hat auch an dem Abend alles protokolliert und das Jugendamt eingeschaltet da er die Kinder aus dem Schlaf gerissen hat
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Wir haben hier keine sozialen Kontakte meine Kinder gehen hier ein wir gehen nur zum Kindergarten und zurück
wenn dann nur kurz einkaufen und zum Spielplatz
Aus Angst das wir ihn irgendwo antreten oder die gesamte Familie ich bin hier alleine
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In deiner Situation sind leider viele Frauen. Wende dich an die Polizei, dass die ein Annäherungsverbot aussprechen.
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Habe ich alles schon ! Der hat Einspruch dagegen erhoben, wir haben beide Termine an einem Tag vor Gericht !
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Sind die Gewaltanwendungen polizeilich angezeigt worden, ist ein Widerspruch dagegen ein Scherz.
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Alles wurde angezeigt Gewalt, Bedrohung Diebstahl Besitz von Drogen
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Na dann ist ein Widerspruch gegen das Annäherungsverbot doch hinfällig. Genau für solche Fälle gibt es ja dieses Verbot.
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Er hat keine Wohnung er lebt bei seinen Eltern die Wohnung die er angemietet hat ist die Wohnung seiner Tante die er für die ältere Dame angemietet hat, hmm wir gucken mal was das Gericht entscheidet