Einsicht in Abituraufsatz?
Guten Abend in die Runde, ich habe 2011 mein Abitur in Sachsen geschrieben. Nun habe ich bei meinem ehemaligen Gymnasium und bei der sächsischen Bildungsagentur angefragt, ob ich aus persönlichem Interesse Einsicht in meinen Deutsch-Abituraufsatz nehmen könnte. Von beiden erhielt ich jeweils eine Absage. Einsichten seien generell nicht möglich. Stimmt das? Muss ich mich damit abfinden? Ich habe selbst schon einmal nachgeforscht und herausgefunden, dass in den meisten Bundesländern eine Frist von 10 Jahren gilt, binnen dieser man noch Einsicht in seine Abiturklausuren nehmen kann. Könnt ihr mir so z.B. auch sagen, an wen ich mich noch wenden kann? Habe ich nicht geistiges Eigentum an meinen Aufsätzen? Besten Dank für Eure Ratschläge!
4 Antworten
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Ja, das stimmt. Allerdings kommt es auch auf das Bundesland an, ob man nie, oder erst nach einer bestimmten Zeit Einsicht (in der Regel 10 oder 15 Jahre) bekommt. Denn somit (und durch die mehrfache Korrektur) werden Anfechtungsverfahren und Stress vermieden (die bestimmt zahlreich zustande kämen, bei nicht erreichen der Wunschnote). :)
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Danke für die Antwort. In Sachsen scheint dies scheinbar allerdings noch gar nicht geklärt zu sein. Es gibt keine einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die Einsichtnahme. Die sächsische Bildungsagentur hat sich auf die Prüfungsvorschriften (bezüglich der Durchführung der Abiturprüfungen) berufen und daraus geschlussfolgert, dass es eine keine Möglichkeit zur Einsichtnahme gäbe. Für die Zeit nach der abgelegten Prüfung ist allerdings nichts bestimmt.
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Welche Note hast du damals dafür bekommen? Es muss ja schon einen Grund dafür geben, dass du jetzt Einsicht in deinem Abituraufsatz bekommen möchtest. ..
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Es geht nicht um die Note bzw. um eine Verbesserung. Ich bin zufrieden mit meiner Abiturleistung. Ich möchte den Deutschaufsatz einsehen, weil ich mich dafür interessiere, was ich damals inhaltlich geschrieben habe.
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Nach dieser Zeit ist das sicherlich problematisch. Wenn es aktuell wäre könntest du im Rahmen einer Klage durchaus Akteneinsicht bekommen. Darum geht's aber nicht denke ich.
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Nach so langer Zeit nicht mehr. Warum auch - verjährt