Hallo, ich habe meine Abschlussprüfung bei der IHK München geschrieben. Kann ich jetzt Einsicht in meine Prüfung beantragen, auch wenn ich keine Einsprüche hab?

2 Antworten

Ja das kannst du aber soweit ich weiß kostet das etwas. und wenn du nichts zu bemängeln hast würde ich das auch nicht tun.

Hallo Basin,

für jeden Beruf (Ausbildungs- oder Fortbildungsprüfung) gibt es Prüfungsordnungen. In diesen wird u.a. auch der Punkt behandelt "Einsicht in Prüfungsunterlagen". Diese Prüfungsordnungen kannst du leicht im Internet finden oder bei der IHK anfordern.

Beispielsweise empfehle ich die Lektüre "Merkblatt der IHK für München und Oberbayern": 

https://www.muenchen.ihk.de/de/bildung/Anhaenge/Merkblatt-zur-Einsichtnahme-in-Pruefungsunterlagen.pdf

Hier wird detailliert dargestellt, dass nur der Prüfungsteilnehmer oder beauftragte Anwalt anspruchsberechtigt ist zur Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen. Weiterhin werden darin der Anspruchsinhalt und die Antragsform/Antragsfrist geregelt.

Explizit wird darauf hingewiesen, dass erst nach Abschluss des Prüfungsverfahrens Einsicht von der IHK gewährt werden darf, also nach Erhalt des Prüfungsbescheides oder -zeugnisses.

Die Einsichtnahme erfolgt als Einzel- oder Sammeltermin in den Amtsräumen der zuständigen Prüfungsbehörde (IHK). Zeit und Ort legt also die IHK fest.