Wann bezahlt die HUK meinen Schaden am KFZ?
Frohes neues Jahr an alle,
mir ist im vergangenen Jahr jemand auf mein Auto aufgefahren. Ganz einfach geregelt, Schaden gemeldet, Gutachter beauftragt und Kostenvoranschlag erstellt. Dann habe ich den Kostenvoranschlag am 01.01.21 zur Versicherung geschickt und dort wurde er schon bearbeitet. Dieser wurde dann anerkannt und eine Endabrechnung wurde mir per Post zugeschickt. Dort ist ersichtlich, das Honorar für den Gutachter und meine Schadenhöhe die mir ausbezahlt wird.
Ausserdem war unter dem Punkt „Unsere Zahlungen“ ersichtlich, dass der Gutachter bereits am 05.01 seine Honorar bekommen hat und das mein Geld am 06.01 getätigt wurde, allerdings kann ich bis jetzt noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Ist das normal oder dauert das ganze noch viel länger? Hat da jemand Erfahrungswerte?
PS: Es handelt sich lediglich um einen Bagatellschaden der nicht in die tausende geht.
das mein Geld am 06.01 getätigt wurde
Was soll das bedeuten?
Unsere Zahlungen:
-05.01.21 Honorar Gutachter - XXX€
-06.01.21 an sie auf folgendes Konto XXXX€
Mehr kann ich auch nicht draus entnehmen, daher die Frage 😅👍🏻
4 Antworten
Wie konnte das denn passieren, am 01.01. werden die Forderungen an die Versicherung geschickt, können also früh. am 4. dort eingehen, und am 5. wird die Rechnung vom Gutachter bezahlt, obwohl dieser völlig unnötig ist?
Die HUK ist doch eine von den schlechten, behaupten hier einige Makler.
Unsere Zahlungen:
-05.01.21 Honorar Gutachter - XXX€
-06.01.21 an sie auf folgendes Konto XXXX€
Geld kann man nicht tätigen. Am 6.1. wurde angewiesen, dir das Geld zu überweisen.
dass der Gutachter bereits am 05.01 seine Honorar bekommen hat
Das ist nicht wahr. Es wurde ihm am 5.1. überwiesen. Wann und ob überhaupt er es bereits bekommen hat, kannst doch gar nicht wissen.
Möglicherweise hat die bearbeitende Stelle am 5.1. und 6.1 die Zahlung freigegeben, und dann dauert es ein paar Tage, bis die ausführende Stelle den Betrag tatsächlich überweist.
Bei denen ist ja bearbeitende und ausführende Stelle der gleiche Sachbearbeiter.
Und wenn dort 05.01. steht, geht auch am 05.01. der Auftrag zum Konto.
In der Regel vier Wochen ab Feststellung, siehe dazu die AKB der HUK Coburg.
Der Anspruchsteller fordert von der HUK, und bekommt sogar nach einem Tag schon die Abrechnung/sein Geld.
Was hat er also mit deren AKB am Hut, die sein Gegner vereinbart hat? Nichts.
Hast Du mal bei der Versicherung nachgefragt? Die sollten das schliesslich wissen, was Dir im Zweifel mehr weiterhilft als unsere "Vermutungen".
Was bitte hat denn ein Anspruchsteller mit fremden AKB am Hut?