Corona-Hilfe Rückzahlungen wo in Steuererklärung verbuchen?
Ich bedanke mich schon mal für erhellende Antworten.
Frage 1: Ein Steuerpflichtiger Freiberufler hatte die erste CoronaHilfe im April 2020 erhalten. Wurde kurz danach über 1 1/2 Jahre sehr krank, nutzte die Hilfe nicht, auch weil sie nicht zweckgebunden genutzt werden konnte und zahlte diese in 2021 komplett zurück. Einkommen wurde auch nicht mehr erzielt. Wie und wo wird diese Ausgabe/Rückzahlung in der Steuererklärung vermerkt, zumal diese als Einkommen in 2020 gilt.
Frage 2: Bedeutet Ein 'Rumpfjahr', dass ein Betrieb, bzw. eine Tätigkeit mitten im laufenden Steuerjahr für immer komplett eingestellt wurde- oder nur vorübergehend und im Folge Steuerjahr, nach Gesundung, wieder aufgenommen werden?
Frage 3: Durch die Erkrankung gab es wenig versteuerbar erzieltes Einkommen in 2020 (durch die Zusammenveranlagung mit gut verdienendem Ehepartner war eine Steuerpflicht vorhanden, bei einem Alleinstehenden wäre gar keine Steuerpflicht gewesen ) und gar kein Einkommen in 2021, aber Ausgaben. Also negatives Einkommen. Wird der Steuerbescheid für 2020 bezüglich der Steuerlast geändert der für 2022? Oder gar nicht? Hat man dann eben Pech gehabt?
2 Antworten
- Das ist eine Betriebsausgabe, die auf der Anlage EÜR im Jahr der Rückzahlung anzugeben ist
- Ein Rumpfjahr ist in der Regel nur bei Beginn oeder der endgültigen Beendigung des Betriebs gegeben
- Ein negatives Einkommen eines Ehegatten wird mit positivem Einkommen des anderen Ehepartners im selben Jahr verrechnet, es ergibt sich somit kein rück- oder vortragsfähiger Verlust. Ausnahme: Es wird Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt. Was günstiger muss man selber durchrechnen oder von einem Fachmann/einer Fachfrau durchrechnen lassen
Verlasse Dich nicht auf Antworten hier. Es gibt die Möglichkeit, Fachleute anzurufen, die sich mit dem Steuerformular bestens auskennen. Denen kannst Du vertrauen und bekommst die richtigen Antworten. Schau mal unter "elster" nach - das ist ja die Steuerseite des Finanzamtes. Da ist irgendwo die Hotline - die nichts kostet (glaube ich).
Lies noch einmal die Frage Nr. 1. Die Leute der Hotline sind genau für solche Fragen da. Ich hab's doch ausprobiert - und mir wurde sehr gut geholfen. Du schließt hier Türen, die nicht geschlossen werden dürfen! Und einen Versuch ist der Anruf bei der Elster-Hotline immer wert! Ob und in wieweit Auskunft dann erteilt werden darf, wird der Anrufer von den Fachleuten dort erfahren, sollten es Fragen sein, die nicht beantwortet werden dürfen. Wo was in einer Steuererklärung eingetragen werden muss, wird per Hotline erklärt.
Dann lies dir mal das StBerG durch und du feststellen, dass sie genau diese Fragen nicht beantworten dürfen.
Sie dürfen Fragen zu technischen Umgängen mit dem Elster-Programm beantworten, aber nicht steuerrechtliche.
Mag sein, dass ich Türen zumache.
Du stiftest deine Mitmenschen zu Gesetzesverstößen an.
und die dürfen keinen steuerlichen Auskünfte geben, steht übrigens im Steuerberatungsgesetz