Corona-Hilfe Rückzahlungen wo in Steuererklärung verbuchen?

2 Antworten

  1. Das ist eine Betriebsausgabe, die auf der Anlage EÜR im Jahr der Rückzahlung anzugeben ist
  2. Ein Rumpfjahr ist in der Regel nur bei Beginn oeder der endgültigen Beendigung des Betriebs gegeben
  3. Ein negatives Einkommen eines Ehegatten wird mit positivem Einkommen des anderen Ehepartners im selben Jahr verrechnet, es ergibt sich somit kein rück- oder vortragsfähiger Verlust. Ausnahme: Es wird Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt. Was günstiger muss man selber durchrechnen oder von einem Fachmann/einer Fachfrau durchrechnen lassen

Verlasse Dich nicht auf Antworten hier. Es gibt die Möglichkeit, Fachleute anzurufen, die sich mit dem Steuerformular bestens auskennen. Denen kannst Du vertrauen und bekommst die richtigen Antworten. Schau mal unter "elster" nach - das ist ja die Steuerseite des Finanzamtes. Da ist irgendwo die Hotline - die nichts kostet (glaube ich).


2strabag  09.02.2022, 11:42

und die dürfen keinen steuerlichen Auskünfte geben, steht übrigens im Steuerberatungsgesetz

AriZona04  10.02.2022, 10:34
@2strabag

Ich hätte mich deutlicher ausdrücken sollen, denn ich sprach nicht von Steuerberatern. Es gibt eine Hotline, welche für Elster zuständig ist. Die Leute dahinter geben Auskunft!

2strabag  11.02.2022, 08:35
@AriZona04

und genau diese dürfen diese Auskunft nicht geben.

Ich habe mich genau ausgedrückt.

AriZona04  11.02.2022, 10:58
@2strabag

Lies noch einmal die Frage Nr. 1. Die Leute der Hotline sind genau für solche Fragen da. Ich hab's doch ausprobiert - und mir wurde sehr gut geholfen. Du schließt hier Türen, die nicht geschlossen werden dürfen! Und einen Versuch ist der Anruf bei der Elster-Hotline immer wert! Ob und in wieweit Auskunft dann erteilt werden darf, wird der Anrufer von den Fachleuten dort erfahren, sollten es Fragen sein, die nicht beantwortet werden dürfen. Wo was in einer Steuererklärung eingetragen werden muss, wird per Hotline erklärt.

2strabag  11.02.2022, 12:26
@AriZona04

Dann lies dir mal das StBerG durch und du feststellen, dass sie genau diese Fragen nicht beantworten dürfen.

Sie dürfen Fragen zu technischen Umgängen mit dem Elster-Programm beantworten, aber nicht steuerrechtliche.

Mag sein, dass ich Türen zumache.

Du stiftest deine Mitmenschen zu Gesetzesverstößen an.