Eine Frage zu Studium und Doktortitel!
Folgende Frage: Wir hatten an der Schule einige Lehrer, die promoviert haben, also Doktor-Titel tragen. Wenn ein Lehrer aber beispielsweise Deutsch und Geschichte auf Lehramt studiert, ist er doch Magister. Und dann studiert er eben eines der beiden Fächer weiter, in denen er Doktor werden will.
Meine Frage ist nun: Geht dieser Mag.-Titel durch den Doktortitel verloren? Normalerweise müsste der Mag.-Titel von seinem Germanistik-Studium doch bleiben, wenn er den Doktortitel in Geschichte macht und wäre dieser Lehrer dann nicht folglich ein Dr. Mag.?
Würde mich nur mal interessieren, vielen Dank im Voraus! :)
3 Antworten
Der Abschluss geht natürlich nicht verloren. Aber es ist nicht üblich, Magister, Master oder Bachelor als Titel anzugeben. Diplom schon eher, aber meistens nur bei Ingenieuren (Dipl.-Ing.) üblich.
Der Doktor-Titel ist einfach der vorerst höchste Abschluss, und es ist vollkommen klar, dass man da vorher schon andere Abschlüsse (Diplom, Magister, Master, Bachelor) erreicht hat, um überhaupt dahin zu kommen. Man braucht das also überhaupt nicht extra anzugeben, wenn man den Dokor hat, weil es sich von selbst versteht.
Hi, ich weiß ja nicht, in welchem Land du lebst, aber in Deutschland haben Lehrer noch nie einen Magister-Grad erworben. Wer Lehramt studierte, hat bis vor Bologna das Studium mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Einen akademischen Grad hat man damit aber nicht erworben. Mittlerweile studieren Lehramtsanwärter auch Bachelor/Master, in einigen Bundesländern ist man sogar zum Staatsexamen zurückgekehrt.
Zum Doktor: Wer das Studium abgeschlossen hat, studiert auf keinen Fall weiter, um den Doktortitel zu erreichen! Wer den Doktorgrad erreichen will, muss eine eigenständige erbrachte Forschungsleistung durch eine veröffentlichte Doktorarbeit und eine bestandene mündliche Verteidigung der Arbeit nachweisen. So gehts und nicht anders. Ist die Promotion abgeschlossen, darf die Person den Doktortitel führen. Auf das Ausführen eines Magister- oder Mastergrades wird aus Gründen der Lesbarkeit und Sprechbarkeit verzichtet. Außerdem kann den Doktortitel nur erwerben, wer einen Magister oder Master hat. Es sei denn der Doktorgrad wird ehrenhalber verliehen. Das steht aber in den meisten Fällen öffentlichen Personen zu, die gesellschaftlich, politisch oder aus anderen Grümdem von einer Hochschule zum Dr. honoris causa (ehrenhalber) ernannt werden.
Ja, so würde das funktionieren, außer er hat ein Fach nicht fertig gemacht ;)