Eine Frage bezüglich der Polizei?

4 Antworten

Bei der Kartenzahlung ist sein Kontonummer registiert, für die Polzei ein leichtes, bei der Bank nach dem Kontoinhaber zu forschen

Es kommt darauf an.

Bei einer Kartenzahlung kann man das Konto und über die Bank den Kontoinhaber ermitteln. Wenn die Person die mit der Karte gezahlt hat der Kontoinhaber ist, hat man natürlich die Person. Wenn das jetzt eine gestohlene Karte ist, wird es deutlich schwieriger.

Woher ich das weiß:Recherche

Das hängt wohl von den Umständen ab. Denn man muss ja die Kartenzahlung erst einmal mit dem Straftäter in Verbindung bringen.

Wenn nur 100 Leute in einem Supermarkt mit Karte zahlen und man nicht weiß, ob der Straftäter überhaupt etwas gekauft und mit Karte bezahlt hat, dann wird es schon etwas dauern.

Und ob die Bank so ohne Weiteres die persönlichen Daten in Verbindung mit einer Kartenzahlung herausgeben darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

"Schnell" ist relativ.

Man müsste erst feststellen, wann genau die Kartenzahlung betätigt wurde, dann das Log prüfen, dann die ID/IBAN abfragen.

Das geht sicherlich schneller als manch anderes, dauert aber auch seine Zeit.