Darf ein einzelner aus der WEG austreten bzw kündigen?

4 Antworten

Gar nicht. Der Verwalter hat Pflichten, darum MUSS er sich kümmern.

In der Teilungserklärung oder wo auch immer ist sicherlich ein Verwalter bestellt...

Die Antwort gibt Ihnen das Wohnungseigentumsgesetz in

§ 11 Aufhebung der Gemeinschaft

(1) 1Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. 2Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. 3Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, daß das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht.

(2) Das Recht eines Pfändungsgläubigers (§ 751 des Bürgerlichen Gesetzbuches) sowie das im Insolvenzverfahren bestehende Recht (§ 84 Abs. 2 der Insolvenzordnung), die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, ist ausgeschlossen.

(3) 1Im Fall der Aufhebung der Gemeinschaft bestimmt sich der Anteil der Miteigentümer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer Wohnungseigentumsrechte zur Zeit der Aufhebung der Gemeinschaft. 2Hat sich der Wert eines Miteigentumsanteils durch Maßnahmen verändert, deren Kosten der Wohnungseigentümer nicht getragen hat, so bleibt eine solche Veränderung bei der Berechnung des Wertes dieses Anteils außer Betracht.

Am besten gehst du zu einem Anwalt. Der Verwalter kommt seinen Pflichten nicht nach, das ist eigentlich ein ko Kriterium.

Hat tatsächlich sonst keiner ein Interesse an der Klärung der Situation? Gibt es keinen Verwaltungsbeirat? Verwalterverträge haben meistens keine unendliche Laufzeit. Wie lange läuft denn der aktuelle Vertrag noch? Ich würde vielleicht mal bei einer anderen guten Hausverwaltung nachfragen, mit der Aussicht, vielleicht diese als Nachfolger einzusetzen. Das sollte aber am besten nicht im Alleingang geschehen.

Ansonsten hilft vielleicht nur noch ein Anwalt. Der Verwalter hat Pflichten, denen er nachkommen muss. Wie sieht es denn aus, wenn Reparaturen im Haus anfallen? Wer kümmert sich darum?

Was hat das Ganze jetzt mit Religion und Politik zu tun?


Katze2808 
Beitragsersteller
 11.01.2022, 09:02

Nein es hat leider keiner Interesse. Ein Verwaltungsbeirat hat die Wohnung verkauft u hat nix mehr damit zu tun. Der Vertrag läuft von 2017 bis 2022 im Juli. Nach vielen Telefonaten und vielen Schreiben und der BITTE sich zu melden, kommt eventuell ein Kontakt zustande. Aus Desinteresse und Unwissenheit und Bequemlichkeit kommt keine Vorgehensweise zustande. Deshalb will ich als Alleingang den Vertrag zum 15. 1. 2022 kündigen um die Frist einzuhalten.

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Zakalwe  11.01.2022, 09:03
@Katze2808

Im Alleingang kannst du den Vertrag nicht kündigen. Verlängert sich der denn automatisch?

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