Eheliche Pflichten?

5 Antworten

Du solltest lieber fragen, was du in einer Ehe tun kannst, damit die Ehe funktioniert.

Bis 1966 stand im Gesetz:

Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Wenn es ihr infolge ihrer Veranlagung oder aus anderen Gründen (...) versagt bleibt, im ehelichen Verkehr Befriedigung zu finden, so fordert die Ehe von ihr doch eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen.

Das bedeutet in etwa, auch wenn sie Sex richtig schlimm findet, ist es die Pflicht der Frau den Mann ranzulassen und so zu tun, als fände sie es richtig geil.

Aber das ist zum Glück vorbei.

Mit der Eheschließung verpflichten sich die Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft und tragen füreinander Verantwortung. Darunter wird verstanden, dass beide voneinander Treue, Achtung, Rücksicht, Beistand und häusliche Gemeinschaft verlangen können.

Quelle

Kommt drauf an. Meist wird da die historische Sichtweise gemeint: Die Frau als Haushaltsgerät, Sexobjekt und Gebärerin.

Sehr selten wird das gemeint was Schniddn in seiner Antwort schreibt.

Die meisten meinen damit Sex, es kann aber auch "Sex, Haushalt und Kinderbetreuung" gemeint sein.

Gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr.

Frueher waren es führen des Haushalts, Kindererziehung und regelmäßiger Beischlaf