EheFrau?

4 Antworten

Halt dein Maul und füge dich...

Nee quatsch, es gibt das schon lange nicht mehr.

Eheliche Pflichten gibt's nicht mehr.

Alle sind rechtlich auf Augenhöhe..

Wie das in der Realität ausgeübt wird ist speziell und privat

Bier kalt stellen, Bier holen, Kochen, Putzen, Wäsche waschen und trocknen, Pflegen im Krankheitsfall.


adelaide196970  28.05.2024, 18:59

außer dem letzten sind das keine Pflichten

xxHistoryxx  28.05.2024, 19:39
@adelaide196970

Stimmt. Das sind mögliche Ansprüche.

Anspruch ist gem. § 194 BGB das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern.

Insoweit entsteht durch die Inanspruchnahme die Pflicht des Anspruchsgegners, dem Begehr des Anspruchstellers in vollem Ausmaß zu entsprechen.