Ebaykleinanzeigen, Paypal?
Hi ich bräuchte einmal euere Erfahrung.
Ich habe am Neujahr ein Laptop über Kleinanzeigen verkauft. Bezahlt wurde über Paypal. Hier hat der Käufer mir das Geld geschickt. Bevor ich das Paket losgeschickt habe, habe ich nochmal in Paypal die Bedingungen erläutert sowie: Das es ein Privat verkauft und keine Rücknahme vorhanden, das Gerät hat keine Garantie und so weiter und sofot, und das wenn er den Kauf zustimmt, dass ich Das Paket losschicke. Er hat zugestimmt.
Ich habe das Paket zu der von dem Käufer in Paypal hinterlegte Adresse geschickt. Das paket ist dann irgendwann zu ihm gekommen und wurde bei einem "nachbarn" abgeben und jetzt schreibt mir der Käufer, das er den Nachbarn wo das Paket abgegeben wurde, nicht findet. (Ich habe ihm bevore die Sendung losgingt auch bilder geschickt wie es verpackt habe und das wie es bei DHL gewogen wurde).
Ich soll jetzt von seiner Seite aus, eine nachforschung beantragen ?
Wie sieht ihr die Situatuion ? Also verarschen versucht der ja gerade. Kann mir jetzt irgendwie was passieren ? Weil mein laptop ist ja rausgeschickt, geld von ihm habe ich zwar bekommen, aber kann zb. Paypal das geld zurück verlangen ?
lg
lasaghnae
4 Antworten
Wenn auf Deinem Einlieferungsschein exakt dieselbe Adresse steht, die bei Paypal als Lieferanschrift angegeben ist, dann bist Du auf der sicheren Seite.
DHL hat das Paket als zugestellt beim Nachbarn markiert im Tracking, das Paket ist also nicht unterwegs verloren gegangen. Die Behauptung, daß der Käufer den betreffenden Nachbarn nicht kennt bzw nicht findet, kann weder Paypal noch Du kontrollieren.
Ein Käuferschutzfall dürfte also in jedem Fall zu Deinen Gunsten entschieden werden.
Trotzdem kannst Du dem Käufer ja helfen, das Paket zu finden, immerhin kann der ja auch nichts für die Schlamperei von DHL.
https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/nachforschungsauftrag.html
Gemeinsam sollte es ja wohl möglich sein, dieses Paket wiederzufinden oder ansonsten von DHL eine Erstattung zu fordern, wenn die nicht imstande sind, hieb- und stichfest zu erklären, wo genau sie dieses Paket abgegeben haben.
Auch wenn Du das Problem nicht verursacht hast- Dein Käufer ist auch nicht schuld, also bricht Dir kein Zacken aus der Krone, wenn Du ihm hilfst!
Ich meinte Als "Empfänger" kann man auch die Nachforschung beantragen.
Normalerweise kann man in dem Formular angeben, auf welches Bankkonto die Erstattung erfolgen soll.
Wenn Du den Nachforschungsauftrag machst, kannst Du entweder Dein Konto angeben und die Erstattung an den Käufer weiterleiten oder direkt dessen Bankkonto angeben.
Zunächst geht es aber ja garmnicht sofort um eine Erstattung, sondern darum, herauszufinden, wo der Paketbote dieses Paket abgegeben hat.
Dein Käufer hat ja vermutlich eine Benachrichtigungskarte erhalten. Da müsste eine Adresse (Hausnummer in derselben Straße) und ein Name draufstehen.
Dein Käufer soll zum einen diese Karte fotografieren und dann zu dem betreffenden Haus gehen und dort das Klingelbrett fotografieren.
Diese beiden Bilder kannst Du dann in dem Nachforschungsauftrag direkt mit hochladen und schreiben, daß es an der angegebenen Adresse keine Person mit dem genannten Namen gibt.
DHL wird dann vermutlich den verantwortlichen Paketboten befragen. Vielleicht kann der Licht ins Dunkel bringen, wo er das Paket tatsächlich gelassen hat.
Außerdem könnte Dein Käufer auch mal selbst aktiv werden und in dem betreffenden Haus einen großen Zettel an die Tür oder über das Klingelbrett kleben:
Wer hat hier im Haus ein Paket angenommen für (sein Vor- und Nachname) ??
Bitte dringend melden unter (seine Handynummer) !!
Vielleicht meldet sich derjenige dann ja und die ganze Sache nimmt doch noch ein gutes Ende...
Es ist aber mir überlassen, ob ich die nachforschung machen möchte oder nicht ? Weil er kann das ja anscheinend ja auch selber ? und in meinem Fall denke ich, das er versucht DHL zu verarschen ... und somit durch den abverkauf von meinem Laptop auch mich ... . Von mir bekommt er ein laptop und von Dhl das geld vom laptop zurück.
Ich will kein arsch sein aber sowas muss ich nicht unterstützen und ich habe keine zeit fürso einen kinderscheiss, was diese leute fabrizieren. Und ja das paket wurde zu der adresse, welches in paypal angegeben wurde geschickt.
Du musst gar nichts als Privatverkäufer.
PayPal will einen Versand und einen Zustellnachweis, den gibt es.
Dann soll der Käufer bei DHL anrufen und das klären.
Hi, mittlerweile ist es so, das der Käufer ein Problem bei paypal gemeldet hat und er meinte er hätte sein paket nicht bekommen und ich habe ihm die nötigen Infomationen für die Nachforschung für DHL verweigert, was ich aber nicht habe, Nun habe ich Ihm auf paypal geantwortet mit allen Bildern, Einlieferungsschein und etc. . Bei Mir in paypal ist mittlerweile 2000 Euro eingefroren. Ich muss jetzt nur warten bis Paypal sich einschaltet ?
Er meinte er konnte es nicht mit DHL klären, die wollen das ich die Nachfroschung beantrage.
Den Nachforschungsauftrag musst auch du machen, da du!! der Vertragspartner von DHL bist! Du hast doch Versandauftrag gegeben!
Der Empfänger hat nichts zu melden, evtl. Schadensersatzzahlungen gehen auch nur an dich, den Auftraggeber!
Oder gib dem Empfänger eine Abtretungserklärung, dann kann er das alles machen!
https://www.paketda.de/recht/musterbrief-abtretungserklaerung.php
Alles was du schreibst, gilt bei einem Verkauf vom Händler. Nicht im Privatkauf. Sobald der FS versendet hat, überträgt Er das Versandrisiko dem Käufer. Und ein Nachforschungsantrag kann ein Käufer bei DHL inzwischen seit 2019 machen.
OK - für "nicht bis zu Ende"- Denker dann mal mit Buntstiften geschrieben:
Wenn die Nachforschung ergibt, dass das Paket verschwunden bleibt und DHL Schadensersatzpflichtig ist, wer bekommt das Geld ausgezahlt?
Ich habe das sehr deutlich gemacht im Paypal chat, das es ein privatverkauf ist. bezahlt hat der das aber als Dienstleistung. Also nicht für familie and freunde. Kann jetzt hier Probleme für mich auf tauchen ? Ja und alles ist vorhanden wie du es sagst. Das geld konnte ich auch direkt abbuchen von Paypal, das hatte ich bereits auch schon getan.
Prinzipiell ist der Versand das Risiko vom Käufer bei einem Privatverkauf. Wenn es also auf dem versandweg verloren gegangen ist, ist das sein Problem.
Allerdings stimmt es schon dass du die Nachforschung beantragen musst, denn du bist ja der DHL Kunde.
Rechtlich zumindest. Wie PayPal das regeln wird weiß ich nicht.
Ich soll jetzt von seiner Seite aus, eine nachforschung beantragen ?
Ja, das ist OK so.
Aus Sicht von DHL ist der Vertragspartner immer der Absender. Denn der hat dafür (für den Versand) bezahlt. Also musst Du als Absender auch die Nachforschung anstoßen.
Also verarschen versucht der ja gerade.
Weisst Du ja gar nicht. Davon kannst Du ja nicht einfach ausgehen.
Wenn er den Nachbarn da wirklich so (mit dem Namen) nicht hat/kennt, dann ist es doch nur logisch, dass Du jetzt einen Nachforschungsantrag stellen musst, allein schon um notfalls (im schlimmsten Fall) Versicherungsansprüche geltend machen zu können bei DHL.
Als Empfänger kann man mittlerweile auch einen Nachforschungsantrag stellen.
Danke für die Info!
Vertragspartner ist aber immer noch der Absender und der muss ja schlimmstenfalls (bei Verlust des Pakets) den Versicherungsanspruch geltend machen.
Als Empfänger kann man mittlerweile auch einen Nachforschungsantrag stellen.
Und wer bekommt das Geld ausgezahlt???
Bei einem Nachforschungsauftrag bekommt erstmal niemand Geld.
Bei gewerblichen Verkäufen würde ich dir zustimmen, bei Privatkäufen sieht die Sache anders aus.
Bei gewerblichen Verkäufen gelten andere Gesetze als bei Privatverkäufen. Und bei letzteren geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Versendedienst auf den Käufer über. Siehe §447 BGB
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Siehe auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html
OK - für "nicht bis zu Ende"- Denker dann mal mit Buntstiften geschrieben:
Wen die Nachforschung ergibt, dass das Paket verschwunden bleibt und DHL Schadensersatzpflichtig ist, wer bekommt das Geld ausgezahlt?
Und bei letzteren geht das Versandrisiko ab Übergabe an den Versendedienst auf den Käufer über.
Ja.
Ändert aber nichts an dem, was ich oben geschrieben habe. Da ging es nicht darum, wer schlimmstenfalls Pech gehabt hat, sondern wer der Vertragspartner des Versanddienstleisters (DHL) ist.
Sorry, ist schon spät.
Ich tippe ganz stark auf den Geschädigten, der Anspruch auf das Paket hat. Also der Käufer. Denn wie im anderen Kommentar beschrieben, geht das Versandrisiko laut §447 BGB auf den Käufer über, da es sich um einen Privatkauf handelt. Der Verkäufer ist da raus.
Der Versender ist zwar Vertragspartner, ist aber nach §447 nicht mehr in der Verantwortung, muss sich also theoretisch nicht darum kümmern, dass das Paket ankommt.
Da das Risiko auf den Käufer übergeht, hat dieser letztendlich Pech und muss sich um den Schadensersatzanspruch kümmern.
Ist aber nach §447 nicht mehr in der Verantwortung, muss sich also theoretisch nicht darum kümmern, dass das Paket ankommt.
- Wo steht, das er da die Mithilfe verweigern darf und keine Mithilfepflicht hat?
- Klar, man kann ein asoziales A*schl*ch sein. Muss man aber nicht.
Ich schrieb ja theoretisch.
so geht die Gefahr auf den Käufer über
Damit ist der Verkäufer rechtlich raus. Er darf natürlich als netter Mensch mithelfen, hat dazu aber keine Pflicht.
Das heißt im Falle einer Erstattung von DHL, bekomme ich als Absender, das Geld und muss dem Käufer das Geld dann zu kommen lassen ?
Zum Thema, dass nur der Empfänger es anfragen kann, das stimmt nicht so glaube ich, da ich jetzt auf deinen Link gegangen bin und auf der Internetseite "nachforschung von dhl", kann man auch als Empfänger die Nachforschung beantragen.
Dort wird explizit gefragt, ob die Nachforschung gerade vom Empfänger oder Sender abgefragt wird.