E vermieter?

6 Antworten

Wenn der Vermieter mit der Abrechnung keine Zahlungsfrist gesetzt hat,dann gilt die gesetzliche - 30 Tage nach Eingang der Rechnung.Zahlst du nicht fristgerecht, bist du im VERZUG, was den Vermieter berechtigt zu mahnen und eine Nachfrist zu setzen oder gleich ein mit einer Zahlungsklage vor Gericht zu gehen. Wenn du in der Abrechnung das berühmte Haar in der Suppe findest, kannst du das Verfahren etwas aufhalten, aber um ein Urteil gegen dich kommst du nicht herum.

Ist die Abrechnung formal falsch, dann müsste der Vermieter eine neue fertigen. Daher stelle die Abrechnung hier vor, damit wir die möglichen Fehler finden können.

Natürlich kann er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Dass du so ne Summe nicht auf einmal aufbringen kannst, oder willst ist klar.

Du musst aber auch den Vermieter verstehen, der hat das Geld bereits bezahlt, und, sofern die Vorauszahlung nicht angepasst wurde, die neuen auch wieder Vorfinanzieren.

Ein vernünftiger Vermieter lässt sich aber normal drauf ein.

Ich denke eher, dass dein Angebot etwas lächerlich war, 50€ pro Monat oder so geht halt nicht

kann er das machen?

Selbstverständlich kann er ein gerichtliches Mahnverfahrens einleiten. Aber letztendlich kommt es eh zu einer Ratenzahlung.

Du könntest, wenn du eh nur eine Ratenzahlung vorhast, dir einen Kleinkredit besorgen.

Natürlich kann er das! Ob er damit durchkommt steht auf einem anderen Blatt. Aber gute Chancen hat er!

Du schuldest ihm Geld und das ist schnellstmöglich (oder unter Angabe einer Frist) zu begleichen. Ratenzahlungen sind da nicht vorgesehen.


Enzo9 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 07:33

joa aber ich will die gerne zahlen, ist nicht das ich die nicht zahlen will . Wie wurde vor den Gericht gesehen?

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