E-Bike mit Gasgriff?

3 Antworten

Hi, es ist nur ein rechtlicher Unterschied.

Alles was schneller als 6km/h aus eigener Kraft fahren kann, ist ein Kraftfahrzeug und benötigt eine Zulassung und eine Versicherung.

Ein E-Bike kann nicht aus eigener Kraft fahren, auch wenn nur wenig eigener Kraftaufwand nötig ist. Daher gibts da keinen Gasgriff, somit zählt das als Fahrrad.

Es handelt sich per Definition nicht mehr um ein Pedelec sondern ein "Elektro Leichtmofa" bzw. "S-Pedelec". Auch wenn beide theoretisch dann gleich schnell fahren am Ende ist der Unterschied eben, dass das Pedelec das nur mit zusätzlicher Tretarbeit tut und daher eben ein unterstützendes Fahrrad ist.

https://www.germanxia.de/blog/blogeintrag/gasgriff


MettIgel99 
Beitragsersteller
 18.10.2022, 10:13

Aber bei einem S-Pedelec ist auch kein Gasgriff bis 45kmh erlaubt ?
obwohl man es zulassen .

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warum es die unterscheidung zwischen E-Bike und S-Pedelec braucht da habe ich auch keinen wirkliche Ahnung.

Versicherungs und Führerschintechnisch ist es gleich


Kundenfreund57  18.10.2022, 16:34

nein. Ein Pedelec - (E-Bikes in Dt. nicht zulässig) ist ein übliches Fahrrad bis 25 kmh. Das wäre ja quasi Mofa mit Prüfbescheinigung.

Ein Speed Pedelec ist ein Mokick mit 45 kmh & Fahrerlaubnis AM

Lediglich diese E-Scooter haben diese Mini Kennzeichen. Beim S-Pedelec gibt es die Mopedkennzeichen, die größer sind

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