E- Scooter ohne Versicherung/ Polizei?

3 Antworten

Von Experte migebuff bestätigt

Zunächst müssen wir hier 2 Aspekte klar von einander Trennen.

Einmal haben wir Zulassungsrecht: E-Roller sind mit ABE zulassungsfrei, also kein Problem.

Zum anderen haben wir Versicherungsrecht.

In § 2 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung) steht hierzu:

(1) Ein Elektrokleinstfahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn [...]
2: es eine gültige Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge nach § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führt

Hast du die Plakette nicht montiert stellt das allein schon eine OWi gem. § 14 Nr.1eKFV dar.

Das betrifft aber nur das Nichtanbringen.

Ich kann aus deiner Frage leider nicht genau entnehmen ob der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Tat schon bestand, also ob der Vertrag schon aktiv war und nur das Kennzeichen noch nicht montiert war, oder ob der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Lieferung des Kennzeichens aktiv wird.

War der Roller zum Tatzeitpunkt auf dem Papier schon aktiv Versichert bleibt es dabei.

Wenn nicht steht zusätzlich eine Straftat gem. § 6 Abs. 1 PflVG (Pflichtversicherungsgesetzt) im Raum:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Was für dich als 16 Jähriger am Ende de facto rumkommt kann ich dir so nicht sagen. Ich kann nur hoffen, dass du deine Lektion gelernt hast.


test239343 
Fragesteller
 17.09.2021, 20:34

und wieviel strafe kann es sein? also Geld

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xdgamer007  17.09.2021, 20:37
@test239343

Um welche Variante handelte es sich denn?

Versicherung noch nicht aktiv oder aktiv aber einfach nur Kennzeichen nicht montiert?

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test239343 
Fragesteller
 17.09.2021, 20:38
@xdgamer007

mein Papa, hat es an dem tag als heute abgeschlossen also vlt 1-2 stunden bevor es passiert ist

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test239343 
Fragesteller
 17.09.2021, 20:38
@xdgamer007

also bestimmt beides nicht, wie ist es wie groß kann das Geld sein?

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xdgamer007  17.09.2021, 20:43
@test239343

Wenn im Versicherungsschein steht "Versicherungsschutz ab 17.09." dann wird es nur ein Verwarngeld (schätze 30-50€) für das Nichtmitführen des Kennzeichens geben.

Schau am besten mal rein was in den Unterlagen steht. Ist aus den Unterlagen ersichtlich, dass der Schutz erst später beginnt (wieso auch immer) greift die zweite Variante meiner Antwort.

Bei Jugendlichen wird, meines Wissens, keine Geldstrafe erhoben, sondern Maßregelnde Maßnahmen wie Sozialstunden o.ä.

Ich sage dir hier aber dazu, dass ich kein konkretes Wissen über Festsetzung von Strafen bei Jugendlichen habe, da das eine ganz eigene Baustelle ist.

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xdgamer007  17.09.2021, 20:47
@test239343

Sollte es zu einem Verfahren kommen wirst du erstmal per Post darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Deine Eltern werden, da du noch U18 bist, entsprechend Informiert.

Sollte das eintreten würde ich mich von einem Fachanwalt beraten lassen. Dieser kann den genauen Sachverhalt und die zu erwartenden Strafen aufgrund seiner Erfahrung deutlich kompetenter einschätzen.

Ich hingegen, ich sags dir ehrlich, müsste raten.

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migebuff  17.09.2021, 21:22
Ich kann aus deiner Frage leider nicht genau entnehmen ob der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Tat schon bestand, also ob der Vertrag schon aktiv war und nur das Kennzeichen noch nicht montiert war, oder ob der Versicherungsschutz erst mit dem Tag der Lieferung des Kennzeichens aktiv wird.

Das lässt sich den AKB der Versicherung entnehmen. Dort wird leider in etwa Folgendes stehen, Beispiel Württembergische:

B Beginn des Vertrags
Der Versicherungsvertrag kommt mit Aushändigung des Versicherungskennzeichens/der Versicherungsplakette und des Versicherungsscheins zustande. Der Versicherungsschutz beginnt nicht vor dem vereinbarten Datum des Vertragsbeginns.
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schleudermaxe  17.09.2021, 22:12

Es gab keine Plakette, also wurde ohne Versicherung gefahren, ist also die Straftat.

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Zitat:

Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier wurde sogar mit Vorsatz gehandelt, denn der fehlende Versicherungsschutz war bekannt, rechne also mit rd. 1.000 EUR, die verrechnet werden mit Sozialstunden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Anzeige wirst du nicht bekommen, aber ein Bußgeld in Höhe von 40€.

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bankier 🏦

xdgamer007  17.09.2021, 20:39

Ohje der Artikel ist aber schlecht gemacht...

Die 40€ gibts, wenn man ne Versicherung hat, aber das Kennzeichen vergessen hat. Ganz ohne ist es eine Straftat nach Pflichtversicherungsgesetz.

Haben die übrigens hier selber nochma geschrieben:

https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-versicherung/

Was droht, wenn Sie ohne Versicherungsplakette mit dem E-Scooter unterwegs sind?Wenn Sie Ihren E-Scooter nicht versichern lassen, kann dies eine Straftat darstellen. Ist hingegen bei bestehendem Versicherungsschutz „nur“ das  Versicherungskennzeichen abgelaufen, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld vor. Mehr dazu  hier.
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Hoich  17.09.2021, 20:49
@xdgamer007
Beim Fahren  ohne Versicherung mit dem  E- Scooter droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Verfügt das Gefährt über keine Allgemeine Betriebserlaubnis, so steigt die Geldbuße auf 70 Euro.

Eine ABE hat er.

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xdgamer007  17.09.2021, 20:52
@Hoich

Das hat aber miteinander nichts zu tun. Siehe meine Antwort. Zulassungsrecht und Versicherungsrecht sind 2 Paar Schuhe.

Keine ABE --> Zulassungsrechtliches Problem --> Owi

Kennzeichen nicht Montiert --> Versicherungsrechtliches Problem --> Owi

Komplett kein Versicherungsschutz --> Versicherungsrechtliches Problem --> Straftat

Was der Artikel mit 40€ taxiert ist Variante 2 der 3 von mir gelisteten. Was aber vorliegen könnte wäre die dritte. Weißt du was ich meine?

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peti12314  17.09.2021, 21:02
@Hoich

Das ist falsch. Fahren ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

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xdgamer007  17.09.2021, 21:03
@Hoich

Ja danke. Lesen kann ich auch. Aber das was da steht ist schlichtweg falsch! Das ist das Problem.

Ich will dir auch echt nicht zunahe treten, aber du bist Community-Experte für Geld und ich studiere Rechtswissenschaften. Ich will nicht klugscheißen oder dich hier vorführen, sondern dir nur mitteilen, dass hier ein Irrtum entstehen könnte.

Fahren ohne Versicherungsschutz ist faktisch eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit.

Alternativ auch gerne hier nachzulesen: https://www.bussgeldkatalog.org/e-scooter-versicherung/

Da dann zum FAQ scrollen.

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xdgamer007  17.09.2021, 21:07
@Hoich

Gerne. Falls das jetzt aggressiv rüberkam oder sowas dann tuts mir leid das wäre nicht gewollt gewesen.

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migebuff  17.09.2021, 21:15
@xdgamer007

Das Problem ist hier wie so häufig diese lächerliche Contentmill, die durch ihren Namen versucht, einen offiziellen Eindruck zu erwecken und wiedermal mit Falschaussagen glänzt. Wer sich mit der Rechtslage nicht auskennt, ist geneigt, deren Blödsinn zu glauben. Der Betreiber wurde schon vor Ewigkeiten auf die Falschaussage mit den 40€ hingewiesen.

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schleudermaxe  17.09.2021, 22:11

Das Bußgeld ist der fehlende Versicherungschein, aber nicht als Ersatz für die Straftat, da bin ich mir sicher..

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Still  18.09.2021, 08:19

Sinniger Weise gibt es dieses Verwarngeld, aber ein KFZ ohne Versicherungsschutz führen ist ein Straftatbestand?!

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