Dürfen muslimische Männer ihre Ehefrauen Zuhause einsperren?
Hab das mal in einem Film gesehen. Die Frau wollte dann fliehen. Wurde erwischt und gesteinigt.
7 Antworten
Das steht schon im Koran - Einsperren bis sie stirbt.
Und wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.
Sure 4:15
Rechte und Pflichten in der Ehe
Nach Auffassung einiger Gelehrter darf die Frau nicht ohne die Erlaubnis ihres Mannes das Haus verlassen, es sei denn zur Verrichtung religiöser Pflichten oder in dringenden familiären aangelegenheiten
Ibn Muflih al-Hanbali sagte: „Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari‘ah anordnet.“ (Al- Adab asch-Schariyyah, 3/375)
https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/73-verlobung-a-ehe/88-eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
ABer :
Eine Steinigung ist dafür aber im Islam nicht vorgesehen.
Das wäre höchstens bei Ehebruch der Fall.
Und kommt in der Praxis leider durch lynchmob auch bei homosexuellen und Frauen vor .
Manchmal auch bei Apostaten.
Und wenn der Frau das Haus gehört, dann darf der Mann es nicht verlassen ?
Nicht grundsätzlich. Aber die Frau muss gehorchen. Zudem:
Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allāh ihnen einen Ausweg gibt. (4:15)
4:15 - "Hurerei" ist ein allgemeiner Begriff für unzüchtige Handlungsweisen aller Art. In unserer modernen Zeit fallen darunter z.B. Homosexualität, Striptease, pornographische Darstellungen, sexueller Missbrauch von Kindern, Telefonsex usw. Für die Begehung vom verbotenen Geschlechtsverkehr, wie z.B. Unzucht und Ehebruch sind andere Arten von Strafen vorgesehen. Die Strafe für eine Frau, die Hurerei begangen hat, ist der Hausarrest auf Lebenszeit, um die islamische Gesellschaft vor dem moralischen Verfall zu schützen. Für den Lebensunterhalt der Frau kommen ihre Familienangehörigen auf, die dazu verpflichtet sind oder der islamische Statt selbst, wenn diese nicht vorhanden sind. (vgl. dazu unten 4:17 und 24:2-4).
Quelle: https://islamicbulletin.org/de/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 178)
Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allāh ihnen einen Ausweg gibt. (4:15)
FiNdest du das nicht daneben Haus verlassen mit Hurerei gleich zu stellen?
Lt. Koran nur, wenn sie etwas "Schändliches" getan hat - aber viele TUN es einfach auch so - ohne dass sie dazu Anlass gegeben hätte.
Es ist im Islam absolut unzulässig und widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Islam, dass muslimische Männer ihre Ehefrauen zu Hause einsperren. Diese Praxis ist nicht nur unvereinbar mit den Prinzipien des Islam, sondern auch eine Verletzung der Menschenrechte und der Würde der Frau. Der Islam betont die Bedeutung von Gerechtigkeit, Respekt und Gleichberechtigung in der Ehe. Hier werden wir Beweise aus dem Quran, der Sunnah und den Aussagen der Salaf sowie Fatwas und Meinungen renommierter Gelehrter anführen, um klarzustellen, dass das Einsperren einer Ehefrau nicht erlaubt ist.
Beweise aus dem QuranDer Quran legt großen Wert auf eine liebevolle und respektvolle Beziehung zwischen Ehepartnern. In Sure 30:21 heißt es: "Und zu Seinen Zeichen gehört, dass Er für euch aus euch selbst Gattinnen erschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet. Und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit gesetzt. Darin sind wahrlich Zeichen für Leute, die nachdenken." Dieser Vers betont die Bedeutung von Liebe und Barmherzigkeit in der Ehe. Das Einsperren einer Ehefrau widerspricht diesen Prinzipien und würde die Rechte und Würde der Frau verletzen.
In Sure 4:19 wird weiter betont: "O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu erben. Und bedrängt sie nicht, um etwas von dem, was ihr ihnen gegeben habt, hinwegzunehmen, es sei denn, sie begehen eine klar unzüchtige Handlung. Und lebt mit ihnen in Güte. Wenn ihr aber Abneigung gegen sie hegt, dann möge sein, dass ihr etwas nicht mögt, doch Allah viel Gutes in es hineinlegt." Dieser Vers fordert die Gläubigen auf, ihre Ehefrauen mit Güte zu behandeln und sie nicht zu bedrängen. Das Einsperren oder jede Form von Misshandlung ist daher eindeutig verboten.
Beweise aus der SunnahDie Sunnah des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm) gibt klare Anweisungen zur Behandlung von Ehefrauen. Der Prophet Muhammad (Friede sei mit ihm) sagte: "Die Besten von euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln. Und ich bin der Beste von euch zu meinen Frauen." (Tirmidhi, 3895) Dies zeigt, dass die Behandlung von Ehefrauen mit Respekt und Güte eine zentrale Eigenschaft eines guten Muslims ist. Das Einsperren einer Frau widerspricht dem Vorbild des Propheten Muhammad (Friede sei mit ihm).
Ein weiteres Hadith besagt: "Der Gläubige mit dem vollkommensten Glauben ist derjenige, der den besten Charakter hat. Und die Besten von euch sind diejenigen, die ihre Frauen am besten behandeln." (Tirmidhi, 1162) Hier wird die gute Behandlung der Ehefrau als Maßstab für den Charakter und den Glauben eines Muslims hervorgehoben. Das Einsperren einer Frau wäre eine schwerwiegende Verletzung dieser Grundsätze und daher unzulässig.
Aussagen der Salaf und GelehrtenDie Salaf, die frühen Generationen der Muslime, und die islamischen Gelehrten haben sich deutlich gegen das Einsperren von Ehefrauen ausgesprochen.
Ibn Kathir in seiner Exegese zum Vers 4:19 erläutert, dass der Mann seine Frau mit Güte und Respekt behandeln muss und dass jeder Akt der Unterdrückung oder Misshandlung gegen den islamischen Ethos verstößt.
Imam Al-Ghazali schreibt in "Ihya' Ulum al-Din": "Der Umgang eines Mannes mit seiner Frau sollte freundlich, respektvoll und gnädig sein. Er sollte sich ihrer Bedürfnisse annehmen und ihre Rechte achten."
Fatawa und GelehrteIslamische Gelehrte und Fatwas bestätigen ebenfalls, dass das Einsperren einer Frau unislamisch ist.
Sheikh Ibn Baz: "Es ist dem Mann nicht erlaubt, seine Frau zu misshandeln oder sie gegen ihren Willen einzusperren. Der Islam betont die Rechte und die Würde der Frau, und jeder Akt der Misshandlung widerspricht den Lehren des Quran und der Sunnah." Quelle: "Fatawa al-Mar'ah al-Muslimah" (Fatwas für die muslimische Frau), Band 1, Seite 294.
Sheikh Yusuf al-Qaradawi betont in seinen Schriften: "Die Ehe im Islam basiert auf Liebe, Respekt und gegenseitiger Unterstützung. Das Einsperren oder jegliche Form der Misshandlung einer Frau ist nicht nur eine Verletzung ihrer Rechte, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die islamischen Prinzipien." Quelle: "The Lawful and the Prohibited in Islam" (Al-Halal wal-Haram fil Islam), Seite 174.
Gleichberechtigung in der Ehe.
DAher kann sich der
- Mann mit dreimaligem Satz Scheiden lassen.
- Verlässt das,Hais wie er will
- Darf bis zu 4 Frauen haben
- Eine jüdin und Christin heiraten.
- Erbt mehr als die Frau
- Darf die Frau schlagen
- Hat vor gericht nur eine Halbe Stimme ..
was die Frau alles nicht darf und kann
soviel zur Gleichberechtigung im Islam.Im Islam gibt es keine Menschenrechte. Diese wurden erst nach dem 2. WK erfunden und in Genf festgelegt. Aber leider nur für die westliche Welt.
Ich rede hier selbstverständlich von den Menschenrechten im Islam, die per Scharia geregelt sind. Tut mir leid, dass ich das nicht klargestellt habe.
Die Scharia hebelt diese völlig aus !
https://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_8.htm
Die existieren daaher dort nicht .
der Islam kennt keine Menschenrechte !!! In manchen Regionen wird sogar bezweifelt, ob die Frau überhaupt ein Mensch ist.
Rechte und Pflichten in der Ehe
Nach Auffassung einiger Gelehrter darf die Frau nicht ohne die Erlaubnis ihres Mannes das Haus verlassen, es sei denn zur Verrichtung religiöser Pflichten oder in dringenden familiären aangelegenheiten
Ibn Muflih al-Hanbali
sagte: „Es ist haram für eine Frau das Haus ihres Mannes ohne seine Erlaubnis zu verlassen, außer in Notfällen oder zu Verpflichtungen, welche die Schari‘ah anordnet.“ (Al- Adab asch-Schariyyah, 3/375)
https://islamfatwa.net/soziale-angelegenheiten/73-verlobung-a-ehe/88-eheleben-umgang-miteinander/1338-die-erlaubnis-des-ehemannes-fuer-die-frau-um-hinauszugehen
https://de.wikipedia.org/wiki/Ibn_Muflih
FAZIT :
Diese webSeite ging 12.01.2012 online. Das Impressum gibt Khidr Malik als Be Malik Nasser als Eigentümer und Geesthacht/Schleswig-Holstein als Adresse angegeben. Durch das Googeln des Namen Malik Nasser kommt auf den Twitterlink man /ztps://flotter.cotta/nassamaZfkl. Dort ist die Internetadresse hf@://aozozp.maZikhouse.co.zik/ zu finden.
Dabei handelt es um eine seite des ein Business Centern in Manchester.u Andere salafistisch ❗geprägte Websites weisen den gleichen Namen als Betreiber auf.
Quelle
https://linksharing.samsungcloud.com/ye4gCjY09FIJWenn versuchst du hier also zu veräppeln❓Und was die Menschenrechte betrifft werden diese im Islam explitiz der SCHARIA unterstellt :
Also immer schon bei der Wahrheit bleibrn..deine Takiyya funktiniert nicht mehr:
https://www.dadalos.org/deutsch/Menschenrechte/Grundkurs_MR2/Materialien/dokument_8.htm
Es ist im Islam absolut unzulässig und widerspricht den fundamentalen Prinzipien des Islam, dass muslimische Männer ihre Ehefrauen zu Hause einsperren.
Einsperren bis sie stirbt:
Beweis aus dem KoranUnd wenn welche von euren Frauen Unziemliches begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließet sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg eröffnet.
Sure 4:15
Bitte informiere dich richtig über den Islam bevor du hier was falsches philosophierst 😭
Das bezieht sich auf den Ehebruch, aber Sachen aus dem Kontext nehmen fällt jedem einfach.