Dürfen männliche Polizisten Frauen durchsuchen?
Also jetz z.b. wenn man den verdacht auf drogen hat und dürfen dann männl. Polizisten frauen körperlich durchsuchen auch wenn man das nich will ?
11 Antworten
Normalerweise ist immer irgendwo in der Nähe eine weibliche Polizeibeamtin .. so dass ein männlicher Polizeibemater nie eine Frau durchsuchen muss.
Ansonsten:
Normalerweise darf nur gleichgeschlechtlich durchsucht werden. Es gibt aber Ausnahmen. Wenn ein Polizeibeamter des passenden Geschlechts nicht da ist und eine Person festgenommen wird, darf z.B. nach Waffen/gefährlichen Gegenständen durchsucht werden, aus Schutz für die Beamten. Nach Drogen darf in einer solchen Situation nicht durchsucht werden.
wäre das nicht sexuelle Belästigung wenn ein Mann/Junge eine Frau/Mädchen durchsucht, wenn es halt nicht wegen einer Waffe ist?
Nein, auf keinen Fall! Er dürfte es nicht mal tun, wenn eine Frau ihn darum bitten würde.
Natürlich darf er aber nur wenn er sich damit selbst Schützt nicht nach Drogen oder Geld suchen!!
Nein, er dürfte es nicht. Es sei denn, er will seinen Job bei der Polizei gefährden...
Wieso denn ? Wenn die frau es WILL und nix dagegen hat ? Ohaa was is das denn ey
Artikel 21 PAG (Polizeiaufgabengesetz) Absatz 3: Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
Quelle: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?xid=168319,22
LN hat schon Recht. Bei Gefahr für Leib und Leben darf ein Polizist schon eine Frau durchsuchen, was aber bei Drogenverdacht ganz bestimmt nicht der Fall ist.
Wenn Du wirklich kompetent wärest, hättest Du hier darauf hin gewiesen, dass dies EIN LANDESRECHT ist. Denn Polizeigesetze sind Länderrecht.
Nein, ich glaube nicht...
Es ist gegen die polizeiliche Vorschrift, i.d.R. wird immer eine weibliche Kollegin dazubeordert. Ausnahmen stellt ggf. ein akuter Tatverdacht da oder wenn Du bereits öfters durch Drogenbesitz u.ä. aufgefallen bist.
das heißt in der Regel .. und es heißt, dass es Aunahmen gibt ..
nach Drogen darf eine Frau von einem männlichen Polizeibeamten nicht durchsucht werden. Wenn aber keine weibliche Beamtin verfügbar ist, dürfte er eine festgenommene weibliche Person z.B. nach Waffen durchsuchen, wenn sonst eine Gefahr für ihn oder seine Kollegen entstehen könnte.
Nein, in dem Fall darf man eine weibliche Kollegin anfordern.
Er DÜRFTE es nich selbst wenn die frau es wollen würde ? höhö.