Dürfen Kinder in Schulen Waffeln verkaufen?
Braucht man nicht für solche Sachen einen Gewerbeschein? Wenn eine Klasse in der Schule Waffeln verkaufen kann, kann ich dann auch einfach in meinem Garten ein Schild aufstellen und Waffeln verkaufen?
4 Antworten
Du darfst das, wenn
- das nur einmal im Jahr ist,
- das im Rahmen eines nachbarlichen Straßenfestes geschieht,
- der Teig von der Nachbarschaft gespendet wurde,
- der Preis weit unter den Selbstkosten liegt,
- du einen Preis mit der Begründung nennst, dass der Erlös an den örtlichen Kindergarten geht,
- du dich vorher erkundigt hast, welche Hygienebestimmungen du einhalten musst.
Da sehe ich dann keine Probleme und du brauchst auch keinen Gewerbeschein. - Viel Erfolg!
Nein bei der Schule ist das etwas anderes. Das ist wahrscheinlich eine Veranstaltung die von der Schule geleitet wird und für die Leute gilt die sich auf dem Schuldgelände befinden. Sie verkaufen es ja nicht auf offener Straße
Wer solch eine Veranstaltung leitet und ob die Waren in einem Laden, auf der Straße oder auf dem Schulgelände angeboten werden, ist gewerberechtlich völlig unerheblich.
Das ist kein Gewerbe, weil es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt. Die Waffeln werden sicherlich zum Selbstkostenpreis angegeben.
Wenn du das machst, unterstellt man dir eine Gewinnerzielungsabsicht und du hast ganz schnell das Gewerbeamt und die Lebensmittelaufsicht in deinem Garten.
Auch nach 3 Jahren hat sich die Rechtslage nicht geändert. Mit Gewinnerzielungsabsicht = Gewerbe. Und Minderjährige können ohne yzustimmung des Familiengerichts noch immer keine gewerbsmäßig Geschäfte abschließen.
Nein, braucht man nicht. Du darfst es nicht gewerbsmäßig machen, was bei 1x im Jahr Schulfeier oder auch paar Mal im Jahr für die Nachbarn nicht so ist.
Aber man probiert ja Gewinn zu erzielen, bspw. für den Abiball oder Schulfeste