Dürfen Kinder in Schulen Waffeln verkaufen?

4 Antworten

Du darfst das, wenn

  • das nur einmal im Jahr ist,
  • das im Rahmen eines nachbarlichen Straßenfestes geschieht,
  • der Teig von der Nachbarschaft gespendet wurde,
  • der Preis weit unter den Selbstkosten liegt,
  • du einen Preis mit der Begründung nennst, dass der Erlös an den örtlichen Kindergarten geht,
  • du dich vorher erkundigt hast, welche Hygienebestimmungen du einhalten musst.

Da sehe ich dann keine Probleme und du brauchst auch keinen Gewerbeschein. - Viel Erfolg!

Das ist kein Gewerbe, weil es an der Gewinnerzielungsabsicht mangelt. Die Waffeln werden sicherlich zum Selbstkostenpreis angegeben.

Wenn du das machst, unterstellt man dir eine Gewinnerzielungsabsicht und du hast ganz schnell das Gewerbeamt und die Lebensmittelaufsicht in deinem Garten.

Nein bei der Schule ist das etwas anderes. Das ist wahrscheinlich eine Veranstaltung die von der Schule geleitet wird und für die Leute gilt die sich auf dem Schuldgelände befinden. Sie verkaufen es ja nicht auf offener Straße


Geochelone  24.05.2021, 09:00

Wer solch eine Veranstaltung leitet und ob die Waren in einem Laden, auf der Straße oder auf dem Schulgelände angeboten werden, ist gewerberechtlich völlig unerheblich.

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Nein, braucht man nicht. Du darfst es nicht gewerbsmäßig machen, was bei 1x im Jahr Schulfeier oder auch paar Mal im Jahr für die Nachbarn nicht so ist.