GlücksspielAutomat aufstellen?

2 Antworten

  1. In Geschäften dürfen keine Geldspielgeräte aufgestellt werden. Nur in Spieljallen und Gasstätten.
  2. Die Geräte müssen den Anfordeurngen der SpielV entsprechen.
  3. Der Aufsteller braucht neben der Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) eine Eraubnis nach § 33c Abs. 1 GewO. Wenn ihr das als GbR machen wollt, braucht ihr beide eine Erlaubnis !
  4. Der Raum der Aufstellung muss vom Gewerbeamz für geeignet befunden werden (§ 33c Abs. 3 GewO).

Informiere Dich beim Ordnungsamt Deiner Stadt. Die sind für Gewerbeanmeldungen zuständig.