Dürfen Eltern die Elektrogeräte von Jugendlichen wegnehmen, wenn diese die selbst gekauft haben?
Wenn man sein Geld gespart hat und sich damit ein Tablet, PC, Handy oder so kauft, dürfen die Eltern es trotzdem weg nehmen, wenn man noch nicht erwachsen ist, sondern halt noch jugendlich?
9 Antworten
Wenn es dein Eigentum ist, du es also geschenkt oder von deinem eigenen Geld gekauft hast, dürfen dir die Eltern es trotzdem wegnehmen, sie dürfen es aber nicht beschädigen, veräußern oder ohne deiner Zustimmung selber verwenden und müssen es dir spätestens an deinem 18. Geburtstag zurückgeben.
Grundsätzlich haben die Eltern die Vermögenssorge für die minderjährigen Kinder.
Das bedeutet, dass sie entscheiden was mit deinem Vermögen passiert, aber auch, dass sie damit auch die Verpflichtung haben in deinem Interesse zu handeln.
Das beinhaltet auch erzieherische Maßnahmen.
Du hingegen hast natürlich auch Rechte. Im Rahmen des Taschengeldparagraphen darfst du dein Taschengeld frei ausgeben.
Teure elektronische Geräte übersteigen den Rahmen aber, das heißt: auch wenn du das Geld gespart hast, brauchst du die Einwilligung deiner Eltern sie zu kaufen.
Wenn sie dem Kauf zugestimmt haben, sind das aber dann wirklich deine Sachen.
Haben sie nicht zugestimmt, sind die Kaufverträge hinfällig. Sie können also darauf bestehen, dass der Händler sie zurück nimmt.
Bei der Kombination: hast du gespart und die Eltern haben zugestimmt, können sie es zwar aus Erziehungszwecken konfiszieren, aber zB nicht ohne Grund verkaufen (Grund wäre zB: du wirst krank und Eltern brauchen Geld, weil Krankenkasse ein teures Medikament nicht bezahlt oder so….also wenn es für dich gut ist).
Spätestens wenn du 18 wirst, müssen sie dir das konfiszierte Eigentum aushändigen.
So verstehe ich zumindest die Gesetzeslage.
Die erste Pflicht deiner Eltern ist für dein Wohlergehen zu sorgen. Wenn dich etwas ihrer Meinung nach zu sehr beeinträchtigt (oder beeinträchtigen würde), können sie da natürlich Maßnahmen ergreifen.
Jawohl, denn sie sind für dich verantwortlich. Sie sind deine Erziehungsberechtigten.
Ja, wenn du unter 18 bist.
Allerdings müssen sie technisch gesehen das Gerät oder den Wert in Geld aufbewahren und mit 18 aushändigen. Nur ist das in der Realität schwer einzuklagen :D
Ich mein selbst wenn sies nicht dürften , was willst du machen? Deine Eltern verklagen? Naja....