Dürfen Eltern Gegenstände wegnehmen, die man selbst gekauft hat?

5 Antworten

Ja. Wenn es als erzieherische Maßnahme gilt und die Eltern es für sinnvoll erachten, Timmi die PS wegzunehmen, dürfen sie das. Bis zum letzten Tag des 17 LJ sind sie dazu befugt.

Desweiteren dürfen sie auch Ü18 noch bei bestimmten Dingen (Feuerwerk o.Ä Dinge) bestimmen, was sich innerhalb der Wohnung befinden darf und was nicht.

 Wäre das erlaubt?

Das wäre eine erzieherische Maßnahme und genau dazu sind Erziehungsberechtigte im Rahmen der Erziehung natürlich berechtigt. Wie sonst sollen Kinder heute bitte lernen, dass sie Grenzen nicht zu überschreiten haben, wenn sie das permanent tun und keinerlei Konsequenzen dafür erleben?

Die Alternative wäre, die Erziehungsberechtigten stellen einfach mal ein, ihren Pflichten nachzukommen. Vielleicht findet das Kind es toll, selbst für seine Unterkunft, Kleidung, Essen usw. zu sorgen.

Ja klar, sofern sie es für seine Erziehung als notwendig erachten dürfen sie das.

Im Rahmen der Erziehung natürlich schon, ja.

Ja, das wäre es.

Das sind erzieherische Maßnahmen, die klein Timi davon abhalten sollen, sein Leben zugunsten eines ollen Computerspiels wegzuwerfen.