Dürfen Daten an Vermieter weitergegeben werden?
Guten Tag,
Da es meine erste Frage in dem Forum ist, möchte ich euch alle herzlich begrüßen.
Und jetzt zur Sache 😔:
Unser Nachbar, der sehr gut mit unserer Hausverwaltung befreundet ist, hat sich gegen uns gewandt. Wir sind ihm unbequem geworden, weil wir ihn um etwas bitten, worauf wir Recht haben, er aber keine Lust und absurde, gelogene Ausreden hat und sogar vielleicht (spekulativ) unsere Wohnung haben möchte. Er hat uns sogar bedroht, dass er uns fertig macht und das tut er jetzt. Er hat gegen uns eine polizeiliche Anzeige gemacht, die eine schlimme Lüge ist und die Kopie der Anzeige hat er an die HV verschickt. Jetzt haben wir eine Abmahnung von der Hausverwaltung bekommen, in der es steht, dass sie darüber informiert worden sind, dass der Nachbar die Anzeige gemacht hat. Darf das überhaupt sein? Erstmal es wird noch ermittelt, es ist kein Urteil und anhand einer falscher Aussage machen sie eine Abmahnung. Geht das überhaupt? Ist das nicht zufällig auch Datenschutzverletzung, dass er es an die HV verschickt hat?
Wir haben Anwaltstermin nächste Woche, aber da das Thema uns nicht in Ruhe lässt, möchte ich es erstmal hier fragen um endlich vielleicht gut schlafen zu können.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Schöne Grüße
4 Antworten
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Wenn der Nachbar eine Anzeige stellt, ist es doch SEINE Sache, wenn er der Hausverwaltung eine Kopie übergibt.
Wenn es falsche Anschuldigungen sind, kannst du den Nachbarn ja wegen falscher Anschuldigung anzeigen.
Natürlich muss er seine Behauptung beweisen. Wenn er das nicht kann, ist ja klar, dass er euch falsch beschuldigt hat.
Die Polizei hätte das nicht an die Hausverwaltung melden dürfen. Aber das hat sie ja auch nicht getan.
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Du könntest/solltest bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Verleumdung gemäß § 187 StGb gegen diesen Nachbarn stellen.
Gegenüber deiner HV weise den Mahnbescheid zurück. Bestreite sämtliche Anwürfe und informiere, dass du gegen den Nachbarn wegen der Verleumdung Strafanzeige gestellt hast.
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Ist es denn eine Anschuldigung, die die Hausgemeinschaft betrifft oder nur die Nachbarn und euch? Im ersten Fall ist eine Info an die HV sicher berechtigt.
Ob das dann zun einer Abmahnung berechtigt, weiß ich nicht. Und gibt es überhaupt Abmahnungen seitens einer HV oder eines Vermieters? Was wurde euch denn damit angedroht (im Falle einer Wiederholung)? Die Kündigung?
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Oje, er lügt über euch bei der Polizei? Soweit habe ich es verstanden. :( . wenn er lügt macht er sich natürlich strafbar!
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Wir überlegen, ob wir gegen ihn vorgehen möchten. Das ist aber zusätzlicher Stress, der vielleicht über die Jahre geht... Und wir haben Aussage gegen Aussage, was kein Beweis ist, oder?
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Danke! Ich will aber keinen zusätzlichen Stress mit dem Gericht, weil ich selber chronisch krank bin und jeder Stressfaktor kann bei mir zur Verschlimmerung der Krankheit führen. Vielleicht ist es aber unvermeidbar... Mit Umzug überlegen wir auch.
Die Sache betrifft nur uns und den Nachbarn. Der Nachbar hat auch schon früher der HV etwas gegen anderen Nachbarn gemeldet und daraus resultierten sich Abmahnungen, die später aber zurückgezogen wurden.