Was tun wenn Vermieter zum Hund ja sagt und Hausverwaltung nein?
Hallo,
meine Freundin und ich qollen uns einen Hund zulegen. Wir haben schon einen gefunden und müssen nur noch den Vertrag unterschreiben. Die Wohnung gehört den Großeltern welche auch zugestimmt haben. Jetzt sagt die Hausverwaltung plötzlich erstmal nein. Die Entscheidung könnte sich aber noch im September bei der nächsten Eigentümerversammlung ändern. Welche rechtliche Konsequenzen könnten uns dohen wenn die HV vom Hund Wind bekommt?
Dank im Vorraus.
3 Antworten
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Du und die jetzige Freundin wollt einem Hund das Leben schwer machen ? Meiste Zeit allein in der Bude ! In der Woche hoffentlich im Job von 6.30 aus dem Haus bis 18.00 wieder da , an Wochenenden auf Disse Tour
In der Wohnung erlaubt der Opa das - aber nicht im Treppenhaus - denn dafür hat der Opa keine Erlaubnis erfragt !
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Ihr habt einen Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit der Hausverwaltung. Wäre mir als Mieter relativ Banane, die sollen das mit dem Vermieter ausmachen. Der sagt ja, das zählt für euch.
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Der Vermieter ist ja auch wie gesagt der eigene Großvater. In der Hausordnung steht allerdings dass eine Genehmigung erforderlich ist
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Offensichtlich geht es ja um eine ETW und da kann ein einzelner Eigentümer eben NICHT einfach machen was er will, wenn die WEG das anders bestimmt.
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https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-kann-hundehaltung-verbieten_258_82510.html
Deine Großeltern könen nicht über die WEG hinweg entscheiden.
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Wenn ihr ohne Genehmigung einen Hund aufnehmt, müßt ihr ihn ggf. wieder abgeben.
Die HV verbietet es ja grundsätzlich nicht. Es ist nur eine Genehmigung erforderlich. Mir qurde erstmal nur mündlich per Telefon das nein gegeben. Nicht schriftlich