Nachbar Nazi, kann ich Anzeige erstatten?

8 Antworten

Also Dummheit ist zwar lächerlich, aber nicht strafbar.

Allerdings könnten die Schikanen gegen die Nachbarn ein Grund sein, dass sich die Hausgemeinschaft beim Vermieter beschwert, durchaus mit der möglichen Folge, dass dem Störenfried gekündigt wird. Aber es hängt natürlich davon ab, worin die Schikanen bestehen. Eine subjektives Gestörtheitsempfinden reicht da nicht. Das Filmen und Fotografieren dürfte aber eine objektive Störung sein.

Strafbar könnt ganz eventuell das SS in seinem Routernamen sein, wenn die Sichtbarkeit des Namens in der Umgebung als Nutzen verfassungsfeindlicher Symbole in der Öffentlichkeit gewertet wird.

Das erste ja, das zweite nicht.

Grundsätzlich: Wirst Du ohne Dein explizites Einverständnis gefilmt oder photographiert, so kannst Du bei jeder Polizei Anzeige erstatten.

Wie der Herr sein WLAN benennt, geht DICH nichts an! Selbst wenn er dieses mit "Adolf Hitler" benennen würde, geht DICH das nichts an! Das ist tatsächlich nämlich kein Straftatbestand.

Wenn er beispielsweise vor seinem Fenster eine Hakenkreufzfahne aufhängt, dann wäre das wiederum "Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen" und somit strafbar. Zwei große lateinische Buchstaben S sind übrigens kein solches Symbol oder Kennzeichen. Wenn die beiden S in Runenschrift geschrieben wären, dann wäre das wieder ein solches Kennzeichen. Also vorsicht bitte!

Aber was das erste angeht: Photgraphiere und filme doch einfach mal zurück - und wenn es nur ist, um zu beweisen, dass er dies tut. Diese Bilder kannst Du dann zum Beweis bei der Polizei vorlegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Filmen und Fotografieren ist tatsächlich nicht in Ordnung (Recht am eigenen Bild), aber der Name seines Routers geht dich nichts an, auch wenn er ihn Wolfsschanze nennt.

Probiers mal mit der Hausverwaltung. Am besten beschweren sich gleich mehrere, wenn nur du das machst wirds wohl nicht so viel bringen.

Das heißt noch nicht unbedingt was, aber vielleicht hat die dann ein klares Wort für den Typen, und das genügt schon.

Wenn das nichts hilft, würd ich mal über ne Anzeige nachdenken.

Filmen und Fotografieren in einem nicht öffentlichen Bereich (in dem Falle dem eigenen Wohnhaus) ist ohne Grund Strafbar


Philippus1990  06.07.2024, 23:16

Nein, ist es nicht.

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FelixSH  06.07.2024, 23:32
@Philippus1990

Es ist aber nicht erlaubt, Leute ohne ihre Erlaubnis zu filmen oder zu fotografieren. Für Paragraph, siehe Ceynsvgs Kommentar.

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Philippus1990  06.07.2024, 23:35
@FelixSH

Was Ceynsvg geschrieben hat ist Quatschjura deluxe. Habe das unter seiner Antwort bereits zerlegt.

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