Droht mir eine Anzeige?
ich habe jemanden die scheibenwischer-geste gezeigt weil er als autofahrer fast in mir reingefahren ist. Sie waren zu zweit im Auto. Sonst gibts keine Beweise also Kamera oder so. Was droht mir? Kann er es beweisen?
8 Antworten
Also, vorweg erstmal die Rechtliche Beurteilung:
Eine Beleidigung kann man auch durch eine Tätlichkeit begehen. Also den Mittelfinger zeigen oder halt eben die Scheibenwischer-Geste machen ist durchaus als Beleidigung zu werten. Der Fahrer des Autos hat zudem einen Zeugen, der das im Falle einer Anzeige auch durchaus vor der Polizei bezeugen könnte.
Dementsprechend KANN er tatsächlich Anzeige stellen und durchaus auch glaubhaft machen, dass sich die Sache so zugetragen hat, wie er berichtet. OB er Anzeige stellt ist in meinen Augen allerings ungewiss. Viele Leute gehen bei sowas NICHT zur Polizei.
Sollte er das tatsächlich tun und SOLLTE die ganze Sache vor Gericht gehen, dann wirst du bei einer solchen Lappalie schlimmstenfalls eine geringe Geldstrafe erwarten. Doch wie gesagt... die wenigsten machen das.
Die 'Polizei zu dir nach Hause bringen' ist allerdings unsinnig. Die Polizei hat besseres zu tun, um jemanden, der jemand anderem den Scheibenwischer gezeigt hat, in Handschellen abzuführen. Du bekommst allenfalls einen Brief, dass du bei der Polizei erscheinen und dich zur den Vorwürfen äußern darfst. Aber das ist schon das höchste der Gefühle.
Mache dir keine Sorgen. Selbst wenn der unwahrscheinliche Fall eintreten wird und du eine Ladung von der Polizei bekommst, dann wird sie eingestellt werden. Als ob für solch einen Kinderkram soviel Aufwand betrieben werden würde. Der Autofahrer ist mehr Deutsch als das 1Kg Sauerkraut Glas für 1,95€ aus dem Edeka
Da du so hartnäckig auf einer Strafbarkeit und Beweislast rumreitest, vermute ich, du hast für die Frage mal eben die Rollen getauscht.
Da man dazu neigt, dem FS nach dem Mund zu reden, fällt das Ergebnis nicht ganz so aus wie erhofft.
Gruß S.
Ich nenne das "die Schranke" für zu beschränkt zum Führen von KFZ. Ich weiß, dass das in den 70er-jahren noch als Beleidigung geahndet wurde. Mittlerweile dürfte das aber auf den Privatklageweg verwiesen werden.
Wenn es keine Beweisvideos gibt, wird es schwierig werden das nachzuweisen und auch dass du überhaupt an dem Zeitpunkt vor Ort warst.
Das heißt?