Ein Autofahrer beleidigt mich und wollte mit mir im Straßenverkehr kämpfen?
Naja er ist fast bei mir reingefahren und ich musste ausweichen stattdesen hat er angenfangen mich zu beleidigen und wollte mit mir kämpfen, ich habe garnichts gemacht. Ich habe ihn gesagt das er ruhig bleiben soll und weiter fahren er hat aber alles igroniert. Er wollte unbedingt mit mir streiten. Ich hatte leider kein dashcam oder video aufnahme sonst hätte ich ihm angzeigt. Welche strafe würde ihn drohen bei einer anzeige?
3 Antworten
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.“
Hm. Was haben wir?
er ist fast bei mir reingefahren und ich musste ausweichen
Hängt von der genauen Situation ab, wahrscheinlich bleibt es aber bei eine ganz normalen Gefährdung gem. Der StVO. Das wären eine Verwarnung von 30€
angenfangen mich zu beleidigen
Das wäre dann eine Beleidigung gem. §185 StGB
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
wollte mit mir kämpfen,
Jenachdem was er genau getan/gesagt hat entweder eine Körperverletzung (§223 StGB) oder Bedrohung (241 StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 241 Bedrohung(1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Da das Ganze hier zwei Tathandlungen sind. Muss er einmal vor die Verkehrsrdnungswidrigkeit und einmal für die Straftat zahlen (wie hoch das ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft/das Gericht.) Freiheitsstrafe wird es dafür nicht geben!
Gefährlicher Eingriff im Straßenverkehr?