Anzeige gegen autofahrer erstatten oder nicht?
Guten Abend,
Gerade bin ich auf der Autobahn gefahren. Es gab einen Stau. Ich habe die Rettunggasse freigehalten. Ich selber stand auf der rechten Spur.
Die Autobahn war an der Stelle 3 Spurig
Von links kam jemand mit sehr hoher Geschwindigkeit angefahren und wäre fast in mich reingefahren.
Ich habe mich dermaßen erschrocken, warum weiß ich nicht. Ich habe auf einmal Kreislaufprobleme bekommen und mir wurde schlecht, meine Beine waren so am zittern dass ich die bremse kaum halten konnte.
Ich habe dem warnblinker angemacht, wollte auf den standstreifen rüber.. es sind Autos über den Standstreifen zur nächsten Ausfahrt gefahren... ich wollte immernoch auf den Standstreifen da kam ein auto, Hupte mich wild an und beleidigte mich... hat mich indem moment so gestresst dass ich nicht sofort reagiert habe und nicht sofort Platz gemacht habe. Bin dann aber weiter links rüber, habe die vorbei gelassen und bin auch die Abfahrt runter..
Ich bin mir jetzt unsicher ob ich den Vorfall anzeigen soll oder nicht. Eigentlich habe ich keine Lust jemanden anzuzeigen aber mein Beifahrer sagt z.b er hätte es angezeigt..
Bin mir einfach unsicher, vielleicht könnt ihr mir ja mal beschreiben wie ihr gehandelt hättet.
Liebe Grüße und allzeit gute Fahrt!
5 Antworten
Natürlich kannst du eine Strafanzeige stellen aber wegen was? Wenn du das Kennzeichen vom Auto nicht haben solltest, nicht weißt welche Automarke und Farbe es hatte und auch den Fahrer:in nicht beschreiben kannst, wäre das eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Und die wird nach einer Zeit kpl. eingestellt weil niemand zu ermitteln ist. Das was dir passiert ist war recht unglücklich und hat dir einen kleinen Schock verpasst. Auch wenn's blöd ist, lasse es dabei bewenden versuche es abzuhaken und fertig...... Das ist das beste was du tun kannst.
Ist doch alles ok. Hast Du richtig gemacht. Wenn dir schwindelig ist dann mußt Du anhalten. Das darfst Du. Die anderen dürfen nicht über den Standstreifen fahren. Es gibt sogar Fahrer die absichtlich den Standstreifen blockieren damit keiner abkürzt. Der andere Autofahrer dachte bestimmt das Du ihn blockieren willst. Deswegen hat der sich aufgeregt vermute ich. Das wäre für mich kein Grund für eine Anzeige. Man kommt öfter in solche Situationen. Wenn man das Fehlverhalten anderer ständig anzeigen würde dann hätte man viel zu tun. Mach dir keinen Kopf
Anzeigen kannst du das, damit das aber auch Wirkung hat bräuchtest du von dem Fahrzeug bzw. den Fahrzeugen das Nummernschild. Einfach mal wild auf gut Glück eine Anzeige raus zu hauen führt zu nix.
Mit einem Beifahrer im Fahrzeug hast du immerhin einen Zeugen der das ganze zusätzlich bestätigen kann, ohne dem wäre eine Anzeige ebenfalls sinnlos.
Ob am Ende aber auch mit bekanntem Nummernschild überhaupt etwas daraus wird ist fraglich, es ist letztlich nichts schlimmeres passiert was eine Strafverfolgung zwingend erforderlich machen würde. Das du erschrocken bist ist - trocken gesagt - dein Problem, reicht aber für gewöhnlich auch nicht aus um damit eine Strafverfolgung zu begründen.
Ich würde es nicht anzeigen denn es ist nichts passiert (Personen-/ Sachschaden), von daher ist ja nochmal alles gut gegangen.
Guten Abend,
das Du die anderen Autofahrer anzeigen möchtest, kann ich gut verstehen!
Jetzt kommt es darauf an, wer war dein Beifahrer? Dein Ehemann usw.? Dein Ehemann würde als Zeuge nicht zählen!
Wenn die / der andere Autofahrer aussagt, dass er korrekt gefahren sei, steht aussage gegen aussage. In diesem Falle würde das Verfahren sowieso eingestellt!
Entspann dich jetzt und reg dich nicht mehr auf. Es sind deine Nerven und die anderen Autofahrer denken wahrscheinlich nicht mehr daran! Ich wurde letztens auch an zwei Tagen von anderen Autofahrern bedrängt und habe mich auch sehr aufgeregt. Daher verstehe ich dich voll und ganz! Eine Anzeige würde aber nichts bringen.
Nein, er würde in diesem Fall nicht als Zeuge zählen. Ich habe mich entsprechend informiert!
Stimmt schon so, zumindest in der Praxis .. Meine Schwester hatte mal einen Vorfall wo meine Mutter Beifahrerin war, da es die Mutter war, haben die ihre Aussage nichtmal aufgenommen.. die Mutter schützt natürlich ihr Kind haben die noch blöde gesagt...
Als ich eine Anzeige aufgrund eines ähnlichen Falls gestellt habe, wurde meine Frau ebenso als Zeugin befragt.
Ich war bei eine Gerichtsverhandlung wegen Körperverletzung. Da wurde der Ehepartner des Opfers ebenso befragt. Aufgrund übereinstimmender Aussagen gab es einen Schuldspruch.
Dass Ehepartner als Zeugen von vornherein ausscheiden, ist zu pauschal.
Klar, anzeigen kannst du ihn, aber da wird nichts bei rumkommen. Hast du Beweise? Das wäre nur unnötiger Aufwand für die Verwaltung der Polizei und Steuerverschwendung.
Joa die Frage ist schon alt, hat sich also schon erledigt 😅 danke
Natürlich würde auch eine Ehemann vor Gericht als Zeuge zählen. Er ist vielleicht nicht so glaubwürdig, wie ein neutraler Dritter. Dennoch würde er bei einem Verfahren vorgeladen werden.