Anzeige fahren ohne Fahrerlaubnis (mangels an beweisen )?

2 Antworten

Erstens schreib so, daß andere Leute Deine Frage verstehen. Die Polizei sagte "Du solltest ihn an machen" was solltest Du anmachen? Liest man den Text ein zweites Mal kommt man darauf, daß wahrscheinlich ein Motorroller gemeint ist.

Normal schleppen die den Roller gleich ab, da dieser ja das Beweisstück ist. Du hast allerdings zugegeben, daß er zu schnell läuft. Du kannst das allerdings wiederufen. Also wrden die sich schwer tun, Dir das zu beweisen. Zumal man auch nicht exakt sagen kann wie schnell der Roller wircklich ist. Die könnten allerdings immer noch den Roller sicherstellen. Ob die Beweise reichen kann ich Dir nicht sagen. Wenn Post von der Staatsanwaltschaft bekommen hast, kannst Du das von einem Anwalt prüfen lassen. Wenn die den Roller nicht haben wird es schwierig was zu beweisen.

Für die Zukunft merke Dir, man läst sich nicht zweimal wegen der gleichen Sache erwischen! Wenn einmal erwischt wurdest solltest Du es verhindern ein Wiederholungstäter zu werden. Bei der Justiz ist man als Wiederhilungstäter schnell als unbelehrbar eingestuft. Beim zweiten Mal fällt das Strafmaß immer höher aus.

Man hätte dich belehren müssen das du Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren bist und deine Aussage verweigern kannst. Das was du gemacht hast, ist eigentlich schon ein Geständnis.

Dir ist das jetzt schon das zweite mal passiert, glaubst du ernsthaft, dass dir jemand deine Story welche keinen Sinn ergibt, abkauft?

Wie wäre es mal... wenn du dir Gedanken darum machst was dir droht wenn ein Unfall passiert? Weißt du was passiert wenn die Betriebserlaubnis erlischt? Dein Versicherungsschutz geht ggf. flöten. Stell dir jetzt mal vor (und ich hoffe dir passiert das niemals) du fährst jemanden so an das er danach sein Leben lang im Rollstuhl sitzt oder du fährst gegen ein richtig teuren Wagen?

Hör auf mit solchen Sachen, sei legal unterwegs, dann musst du dir auch keine Gedanken darum machen welche Story die StA am ehesten glaubt.