Deutsche Bahn: S-Bahn mit im Ticket enthalten? Erstattung beantragen möglich?
Moin,
folgende Situation:
Vor ca. 3 Wochen habe ich für Ostern eine Verbindung gebucht, zum Super-Sparpreis. Ich muss dafür über Berlin fahren und dann weiter Richtung MV. Jetzt war die Verbindung so, dass ich nur einmal am Berliner Hbf umsteigen musste.
Mir war bereits bewusst, dass am Hbf gebaut wird und dass es dort zu Verspätungen kommen kann. Jetzt ist der deutschen Bahn allerdings aufgefallen, dass sie ja doch gern alles sperren würden. Meine neue Verbindung geht jetzt vom Hbf zum Potsdamer Platz, von da aus weiter mit der S2 Richtung Bernau, dann eine Ersatz-Busfahrt und dann weiter mit dem Zug.
Ganz davon abgesehen, dass es mich tierisch ankotzt, dass das nicht schon Wochen vorher klar war und sie mich noch mit gutem Gewissen haben buchen lassen:
- Ist im neuen Ticket jetzt alles mit drinnen? Also auch die Fahrerlaubnis für die S-Bahn? Und ist das nur für die spezifische S-Bahn wegen dem Sparpreis-Ticket oder kann ich alles S-Bahnen im Zeitfenster nehmen?
- Mit der neuen Verbindung komme ich jetzt eine ganze Stunde später an, als die ursprüngliche Verbindung. Kann ich da die Fahrgastrechte geltend machen und mein Geld zurückfordern? Wie viel Geld kriege ich zurück? Die 25% für 60min Verspätung, oder gar nichts wenn der neue Fahrplan pünktlich ist?
Vielleicht kann mir ja hier jemand aushelfen, danke.
6 Antworten
Zu wenig Info, bitte OP ergänzen.
Wurde die Zugbindung aufgehoben? Wenn ja, kannst du jetzt alles an dem Tag auf der Strecke nutzen (IC(E), RE, RB, S-Bahn, offizieller SEV, ..., halt alles was du ohne City-Ticket nutzen kannst und wo Bahn.de nicht "Teilstreckenpreis" sagt bzw. was nicht z. B. Flixtrain ist). U-Bahn, Tram und Bus geht aber höchstens mit zusätzl. Tickets wie City-Ticket (und das auch nur begrenzt) oder vom jew. Verkehrsverbund.
Vor allem wenn du zu dem Zeitpunkt in den ersten Zug einsteigst, der bei dem Ticket vorgesehen war und du kommst mind. 1h später am Ziel an was auf dem selben(!) Ticket steht, hast du Anspruch auf teilwe. Erstattung gem. https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte
Wenn du früher losfährst, hast du u.U. kein Recht auf teilw. Erstattung (gilt evtl. nur, wenn die Zugbindung nicht aufgehoben wurde und du deswegen die Züge mit Zugbindung noch erreichst).
notting
Abseits von dem Teil der Strecke mit Fernzügen mit Zugbindung darfst du trotzdem jeden Nahverkehrszug nehmen, also z. B. RB, RE und S-Bahn, halt alles was du ohne City-Ticket nutzen kannst und wo Bahn.de nicht "Teilstreckenpreis" schreibt.
notting
Kannst auch einfach einen anderen Zug nehmen aber du musst ggf über den erlaubten Weg Text schauen ob der neue Weg möglich ist. außer dir wird die Alternativ direkt von der DB vorgeschlagen werden, dann musst du nicht über den Weg Text gehen
Die Berliner S-Bahn gehört zur DB und kann mit normalen DB-Fahrkarten genutzt werden.
Durch die Änderung hast du jetzt sogar den Vorteil, dass die Zugbindung beim Sparpreis-Ticket komplett entfällt und du auch eine beliebige andere Verbindung - möglicherweise über eine ganz andere Strecke - zum Zielbahnhof nutzen kannst.
Da muss ich dir teilweise widersprechen da es teilweise nur über bestimmte Wegstrecken gehen darf.
ich verstehe die Frage nicht so ganz.
Die S-bahn gehört zur Eisenbahn und kann deswegen auch mit jedem Fernverkehrsticket benutzt werden.
Ticket bleibt gültig.
Geld gibts nicht zurück.
Welchen Wahnsinnspreis hast du denn gezahlt? 29,99 EUR? Und dann willst du Geld zurück? Aaaah ja.
43 Euro :) Und wenn du Geld aus dem Fenster werfen kannst, ist das schön für dich. Ich bin Student und kann das nicht, selbst wenn ich nur einen 10er wiederbekomme, dann hilft mir das schon. Außerdem allein schon wegen der dreisten Fahrplanänderung werde ich so viel Geld zurückholen wie irgend möglich.
Also, dass die Zugbindung aufgehoben wurde, steht dort nicht dran.