Der Vermieter und die Meerschweinchen?
Der Vermieter will mir verbieten meine Meerschweinchen zuhause zu halten und verlangt eine Geldstrafe.
Obwohl kleintiere legal sind
10 Antworten
DasVerbot wäre rechtswidrig und damit unwirksam. Geldstrafe ist Quatsch, Mietrecht ist Zuivilrecht und nicht Strafrecht.
Halte die Kleinen so, dass sie keinen Schaden anrichten können und alles ist gut.
Was zählt eigentlich alles zu Kleintieren? Ist das irgendwo genau definiert?
Erstmal sind Meerschweinchen bzw Kleintiere im Haushalt erlaubt und können nicht vom Vermieter verboten werden. allerdings sollte eine Belästigung der anderen Mietparteien dadurch entstehen dass du Kleintiere hältst oder es zu einer Mehrbelastung durch müll kommen, kann der Vermieter trotz allem verlangen dass du die Tiere abgibst oder an der Haltung was änderst.
Würde mir jetzt aber erst einmal gar keine Sorgen machen sondern abwarten was passiert. Und sollte Post ins Haus trudeln Anwalt nehmen oder zum mieterschutzbund gehen
Nein, denn dann müsste er auch Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zur Kasse bitten - da fällt weit mehr an Müll an, alleine schon durch Windeln !
Mietverhältnisse fallen unter das Zivilrecht - Geldstrafe fällt also aus
Meerschweinchen sind Kleintiere, die man in der Wohnung halten darf - allerdings natürlich nicht in unbegrenzter Anzahl - wenn sie für die Wohngemeinschaft eine Belastung sind, kann der Vermieter die Haltung untersagen
Sobald Du die Rechnung bekommst, geh zum Mieterschutzbund und informier Dich.
Ja, wie du schon gesagt hast kann man die Kleintierhaltung nicht einfach so untersagen. Er kann verlangen was er will, einfach nicht darauf eingehen.
Das mit der Mehrbelastung durch Müll wusste ich gar nicht. Allerdings hat man doch automatisch mehr Müll als andere Haushalte durch das Einstreu. Ich habe jeden zweiten Tag einen Müllbeutel mit Einstreu. Zählt das schon als Mehrbelastung?