Darf ein Vermieter mir eine Kornnatter verbieten?
Hallo
ich möchte mir eine Kornnatter zulegen allerdings will mein Vermieter keine Tiere in den Wohnungen. Ich weiß das ein generelles tierverbot unzulässig ist und der Vermieter nur hunde,katzen,usw verbieten darf. Kleintiere wie Hamster, Mäuse,usw nicht. Wie sieht es aber mit einer Schlange aus?
8 Antworten
Kornnattern fallen unter "Käfigtiere" und sind somit nicht erlaubnispflichtig durch den Vermieter. Lediglich die Haltung von Giftschlangen oder sehr großen Rießenschlangen muss angegeben werden. Kornnattern sind nichts davon ;)
Hallo. Soweit ich weiß, ist das in Österreich nicht verboten. Das sollte allerdings vorher mit den Vermieter nochmal geklärt werden und natürlich muss sie ein Terrarium haben. Liebe Grüße und viel Glück!
Darf der Vermieter in Österreich verbieten, da Schlangen als exotisch gelten:
https://kommunal.at/welche-tiere-darf-man-der-wohnung-halten
Entscheidend ist aber wie das vertraglich geregelt wurde. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung verboten ist, dann ist die Klausel unwirksam. Dann wäre es also möglich, allerdings hast du es dir dann mit dem Vermieter verscherzt.
In Deutschland darf der Vermieter Dir die Haltung dieser Schlange nicht verbieten.
Zum Thema Tierquälerei: Ich bin grundsätzlich dagegen, Wildtiere jeglicher Art in engen Käfigen in Wohnungen zu halten. Zu Wildtieren zähle ich alles, was nicht als Nutztier im Stall steht. Nutztiere gehören in einen Stall und nicht in eine Wohnung. Somit bleiben als Haustiere eigentlich nur Hunde und Katzen, die in Wohnungen nicht in Käfigen gehalten werden.
Zum Aspekt der Tierquälerei, wenn Schlangen in einem Terrarium gehalten werden:
Hier musste ich lernen, dass vor allem kleinere Schlangenarten oder die jungen einer größeren Art in der freien Natur unter permanentem Stress leben. Einerseits die Angst, gefressen zu werden und andererseits die Futterbeschaffung. Im Terrarium, wenn man sie in Ruhe lässt, fällt dieser Stress fast komplett weg. Nur leider weiß man nicht, was sich die Schlangen wünschen würden, wenn sie die Wahl hätten.
Laut der deutschen Gesetzeslage ist das Halten von Schlangen in der Wohnung erlaubt. Sie fallen, ähnlich wie Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen, unter die Kategorie Kleintiere und können somit nicht vom Vermieter verboten werden.