Der Vermieter gibt mir eine 3-monatige Kündigung, aber meine Freundin und ich erwarten in 3 Wochen ein Kind. was zu tun?


22.07.2024, 12:13

Die Wohnung ist 60m2 groß. Der Grund, den vermieter im Dezember angegeben hat, ist, dass sie nicht einziehen kann, weil wir nicht verheiratet sind. Also heiraten wir oder ziehen in eine andere Wohnung.


23.07.2024, 13:58

heute haben wir per post kündigung bekommt, also gehen wir zum Anwalt.

Bergfex49  22.07.2024, 11:46

wie groß ist denn Deine Wohnung? ist sie für Dich, die Mutter Deines Kindes und das Kind geeignet?

9 Antworten

Heute haben wir eine E-Mail bekommen, dass wir in 3 Monaten ausziehen müssen,

Eine Kündigung dürfte nur im Original mit Unterschrift gültig sein. Also hat die Mail wenig rechtlichen Gehalt.

Weiterhin wurde letzlich nichts untervermietet, solllte es sich wirklich um die Partnerin handeln. Insofern könnte prophylaktisch der Kündigung spätestens zwei Monate vor Ablauf widersprochen werden, sofern in der Mail überhaupt eine enthalten war. Überdies hat der Vermieter auch bei einer etwaigen Untervermietung keine wirkliche Handhabe, solange die Wohnung groß genug ist und vorher angekündigt wird.

Weiterhin dürfte die Kündigung zur Unzeit (kurz vor Entbindung) erfolgen und hier zudem ein besonderer Schutz der Bewohner gesetzlich gegeben sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Wie groß ist denn die Wohnung? Solange keine Überbelegung vorliegt (Faustregel: 10m² pro Person), wird der Vermieter hier wenig machen können, zumal ihr auch einen Antrag gestellt habt. Der Vermieter hat die Untervermietung nach § 553 BGB zu dulden.

Was können wir tun, um nicht rausgeschmissen zu werden?

Wendet euch an einen Fachanwalt. Der Vermieter muss hier eine Räumungsklage beantragen, mit der er vor Gericht sicher nicht durch kommt. Bis dahin (da kann gern mal ein Jahr oder oder mehr vergehen) müsst ihr auch nicht ausziehen.

Der Richter entscheidet, ob ihr ausziehen müsst oder nicht.

Eine Kündigung per E-Mail ist übrigens unwirksam. Die könnt ihr also sowieso ignorieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Immobilienfachwirt/Immobilientechniker

Bombombombom837 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 12:17

Die Wohnung ist 60 m² groß und der Vermieter begründete dies im Dezember damit, dass meine Freundin eine dritte Person sei und er sie nicht akzeptieren müsse. Also heiraten wir oder suchen uns eine andere Wohnung

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ChristianLE  22.07.2024, 12:27
@Bombombombom837

Naja, und laut § 553 BGB hat er die Person dann wohl zu dulden. Nix heiraten und nix umziehen. In der Regel wird hier schon ein anwaltliches Schreiben ausreichen, um den Vermieter zum Umlenken zu bewegen.

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Du vermietest doch gar nicht unter. Die Kündigung ist bestimmt unwirksam und eure Anmeldung geht den Vermieter nichts an.

Wendet euch dringend an einen Fachanwalt oder den Mieterschutzbund.


Christiangt  22.07.2024, 11:38

Seine Freundin musste aber beim Anmelden eine Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters vorlegen, da vermutet der Vermieter schon richtig das er einfach einen Untermietvertrag aufgesetzt haben koennte.

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Bombombombom837 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 11:41
@Christiangt

Wir erteilen eine Wohnungsgeberbescheinigung im Amt. mit allen vermieter Informationen ohne ihre unterschrift und nicht als Untervemietlung

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Fidreliasis  22.07.2024, 11:42
@Bombombombom837

Solange ihr nicht verheiratet seit muss der Vermieter aber zustimmen, diese Zustimmung mag dem Amt egal sein aber verstößt gegen euren Mietvertrag.

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ChristianLE  22.07.2024, 11:49
@Christiangt

Wenn der Mieter eine weitere Person aufnimmt und diese nicht Vertragspartner des Vermieters ist, handelt es sich immer um eine Untervermietung. Ein Vertrag muss dazu nicht aufgesetzt werden.

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Truemmerliese02  22.07.2024, 12:03
@LottoOtto99

Doch! Definition Untermieter:

"Als Untermieter versteht sich eine Person, welche eine Wohnung oder Teile einer Wohnung benutzt, die von einer anderen Person, in aller Regel dem sogenannten Hauptmieter, gemietet worden ist."

Da ist es egal, ob Freundin, Vater, oder Dritte Person. Wenn kein Hauptmieter, dann Untermieter.

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anitari  22.07.2024, 12:03
@Fidreliasis

Richtig, der Vermieter MUSS zustimmen. Die Zustimmung kann er so gut wie gar nicht verweigern. Sollte er sie grundlos verweigern verstößt er gegen geltendes Recht.

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Fidreliasis  22.07.2024, 15:06
@anitari

Dann muss man aber das eine vor dem anderen klären, also die Zustimmung von Vermieter notfalls rechtlich einholen bevor man umzieht.

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Von Experte Gerhart bestätigt
Heute haben wir eine E-Mail bekommen, dass wir in 3 Monaten ausziehen müssen, ...

Kündigung per E-Mail ist unwirksam.

Dass die Kündigung per Email kam, macht sie schon mal wertlos, wie andere auch schon geschrieben haben. Die darfst Du einfach ignorieren, musst nicht darauf antworten und kannst einfach abwarten, was weiter passiert.

Dein Vermieter interessiert sich nicht für das BGB? Gut dass Du das in seiner Email stehen hast. Bewahre sie daher gut auf. Vielleicht wird diese Information noch einmal sehr wichtig.

Er interessiert sich nicht für das BGB, will Euch aber vor Gericht zerren? Eine Fälschung (,die Du nicht begangen hast,) wäre wohl eher Sache des Strafgesetzbuchs, aber der Versuch Euch auf diesem Weg aus der Wohnung zu bringen, betrifft wiederum das BGB.

Was könnt Ihr tun?

Ihr solltet auf alle Fälle versuchen, eine andere Wohnung zu bekommen. Aber nicht unbedingt innerhalb der drei Monate und auch nicht, weil Euch der Vermieter los haben will, sondern weil der ständige, womöglich sehr nervige Zoff mit dem Vermieter nun auf jeden Fall los getreten ist und den willst Du Deiner Familie nicht dauerhaft zumuten. Soll er sich doch künftig mit anderen Mietern rumärgern. Mir ist bewusst, dass es schwierig sein kann, eine andere Wohnung zu finden und dass womöglich künftig mehr Miete zu zahlen wäre. Versuchen würde ich es an Deiner Stelle dennoch.

Bezogen aber auf die Kündigung per Email: Nicht weiter darum kümmern und lieber auf das Baby freuen. Viel Glück!