Meine Ex-Freundin hat meinen Schlüssel der gemeinsamen Wohnung weggenommen, verlangt weiterhin Miete. Was tun?

6 Antworten

auf sie warten und einfach ihr ihren schlüssel wegnehmen. ich laß mich doch nicht von einem durchgeknallten frauenzimmer auf die strraße setzen. wo leben wir denn?


platinum1011 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 17:18

Das zurückholen wird ohne Gewalt nicht gehen und auch mit zwei mächtigen Cojones werd ich keine Frauen schlagen. Mal davon abgesehen, dass ihr das in der Lage nur helfen würde und vermutlich genau das ist, was sie möchte.

Auch das vor die Tür setzen stört mich nicht weiter, bin froh aus dieser Beziehung heraus zu sein.

0

Wenn Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt dann hast Du das Recht dort auch zu wohnen. Notfalls mittels Polizei oder Schlüsseldienst Dir Zugang zu verschaffen und dann Schadenersatz von Deiner Ex zu fordern.



Der Vermieter hat angeboten, den Mietvertrag zum beliebigen Zeitpunkt vollständig auf sie zu übertragen, womit sie auch erst ganz einverstanden war. 

Das geht, wenn alle einverstanden sind.

 Ich habe immer wieder versucht, das mit ihr vernünftig zu klären, aber es kommt für mich nicht in Frage, die Hälfte der Miete mitzutragen für eine Wohnung, die ich nicht betreten kann. Ich weiß, dass sie nicht das Recht dazu hat, mir den Zugang zu verwehren bzw. mir den Schlüssel abzunehmen.

Das ist das Problem zwischen Euch, der Vermieter hat damit nichts zu schaffen. Sollte sie z.B. gar nichts mehr an Miete zahlen, haftet Íhr gesamtschuldnerischm das bedeutet, der Vermieter kann sich aussuchen von wem er die Miete haben will.

Der Vermieter hat bereits deutlich geamcht, dass ich nicht das Recht habe, den Schlüsseldienst zu rufen, da die Schlüssel existieren. 

Der Vermieter liegt da falsch und es geht ihn  nichts an.

Natürlich versuche ich weiterhin das mit ihr zu regeln und ich halte mir, falls nichts hilft, auch den Gang zu meinem Anwalt offen, den zusätzlichen Stress möchte ich aber eigentlich vermeiden. 

Klingeln und sie auffordern Dich in die Wohnung zu lassen und wenn sie es verweigert darauf hinweisen, dass Du die Polizei und oder Schlüsseldienst rufst die Dir Einlass verschaffen werden und sie von Dir auf Schadenersatz  verklagt wird.

Oder auf Zustimmung zur Kündigung verklagen aber dann musst Du die Kündigungsfrist einhalten und Miete zahlen.

Ob Du Dir dann das Recht verschaffen willst dort zu wohnen. musst Du wissen.



platinum1011 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 17:46

Dankeschön! Ich werde mir dann Zutritt verschaffen, wenn sie nicht einsichtig ist, am besten mit Zeugen. Ich weiß, dass sie unbedingt in der Wohnung bleiben möchte, deswegen verstehe ich auch nicht, dass sie nicht zufrieden ist, dass ich ihr die Wohnung einfach überlassen würde. Könnt mir aber an sich auch vorstellen, selber in der Wohnung zu bleiben.

0
RubberDuck1972  20.01.2016, 17:54
@platinum1011

Oh Mann. Sie will vier Sachen auf ein Mal. 1. in der Wohnung bleiben, 2. dass du dafür bezahlst, 3. dass du draußen bleibst und 4. nicht einsehen, dass es so nicht geht.

0

Der Zutritt zu der gemieteten Wohnung kann Ihnen nur durch eine
ordnungspolizeiliche Maßnahme bzw. eine gerichtliche Entscheidung
untersagt werden.

Wenn Ihnen der Zutritt, d.h. der Zugriff auf Ihren Besitzt, etwa
durch einen Umbau des Schlosses verwehrt wird, handelt es sich um
verbotene Eigenmacht, § 858 BGB. Gegen diese können Sie sich etwa
mittels gerichtlicher Hilfe in Form einer einstweiligen Verfügung zur
Wehr setzen. Weisen Sie Ihre Ex-Partnerin darauf hin.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Kann-Ex-Partner-Zugang-zur-gemeinsamen-Wohnung-verwehren-oder-Schloss-austauschen---f59051.html


platinum1011 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 17:36

Super dankeschön. Den Paragraphen werd ich ihr nennen. 

0

Ich würde sofort zum Anwalt gehen. Wenn sie nicht einsichtig ist, hat sie es nicht anders verdient. Es gibt nun mal Rechte und Gesetze und über die hat sich auch eine emotional handelnde Frau nicht wegzusetzen, auch wenn sie 100 mal in ihrem Kopf denkt, dass das OK sei.

Sag ihr, du wirst dir den Zugang zur Wohnung erklagen, falls sie dich nicht mit deinem Einverständnis aus dem Mietvertrag austragen lässt.

Die halbe Miete wirst du erst mal zahlen müssen, aber theoretisch muss sie Schadenersatz leisten, weil sie dir den Zutritt verwährt hat. Desweiteren wird sie wohl dann auch deine Anwaltskosten zahlen müssen. Vor diesem Hintergrund sollte sie mal das Hirn einschalten und merken, dass stur sein und Selbstjustiz nichts bringt.


platinum1011 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 17:20

Zusätzliche Kosten für sie, sind mir relativ egal. Wie gesagt, es geht mir nur um den Stress, der durch sowas dazu kommt. Ich habe Anwaltskosten vorzustrecken, mache mir Gedanken darüber, was alles kommen könnte usw. Ich habe ihr das alles auch schon klar gemacht, wirklich einsichtig ist sie nicht. Aber ja, wird da kein Einlenken von ihrer Seite kommen, wird die Mail an meinen Anwalt auch abgeschickt, geschrieben ist sie bereits. 

0

Rein rechtlich sieht es so aus:

- Du musst zahlen

- Sie hat kein Recht, dir den Zugang in die Wohn ung zu verwehren.