Auf Initiative des Bundesinnenministeriums wird das rechtsextreme "Compact"-Magazin von nun an verboten. Das vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer herausgegebene Magazin zählt zu den auflagenstärksten und erfolgreichsten Organen der Neuen Rechten. Doch sind Verbote dieser Art wirklich zielführend?
Razzien und Verbot
Laut Bundesinnenministerium durchsuchen Einsatzkräfte seit den frühen Morgenstunden diverse Räumlichkeiten und Privatwohnungen führender Akteure sowie der Geschäftsführung in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auch die Wohnung des "Compact"-Chefs Jürgen Elsässer wird aktuell von Beamten nach Beweismitteln durchsucht.
Die Rechtsgrundlage für das Verbot liegt im Vereinsrecht, wonach auch Unternehmen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, verboten werden können. Der Verfassungsschutz hat in den letzten Jahren zahlreiche Beweismittel gesammelt, die das jetzige Verbot des seit 2001 als gesichert rechtsextremistischen Magazins legitimieren.
Entscheidend für das Verbot ist, dass "Compact" nach Bewertung des Bundesinnenministeriums gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürde verstößt und dabei zunehmend "aggressiv-kämpferisch" auftritt.
Nancy Faesers Statement
Die Innenministerin rechtfertigte das Verbot dahingehend, dass es sich bei "Compact" um ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" handele, welches auf "unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie" hetzen würde.
Das Verbot bezeichnete sie als "harten Schlag gegen die rechtsextremistische Szene". Weiterhin verwies sie darauf, dass der Staat konsequent gegen "die geistigen Brandstifter [...] [vorgeht] [...], die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen".
Jürgen Elsässer & das "Compact"-Magazin
Tatsächlich zählt das "Compact"-Magazin im deutschsprachigen Raum zum wohl größten und reichweitenstärksten Organ der rechtsextremistischen Szene. Laut Bundesinnenministerium hat das monatlich herausgegebene Magazin eine Auflage von 40.000 Exemplaren. Das Magazin greift i.d.R. politische und gesellschaftliche Themen auf. Die Färbung der Artikel allerdings ist überwiegend antisemitisch, rassistisch, geschichtsrevisionistisch und umstürzlerisch. Darüber hinaus verfügt das Organ über einen reichweitenstarken Youtube-Kanal mit bis zu 100.000 Klicks pro Tag.
Geleitet wird die "Compact"-Magazin GmbH vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer. Elsässer, der vor vielen Jahren noch Teil der linksextremistischen Szene gewesen ist und hier für viele Magazine der Szene tätig war, gilt innerhalb der rechtsextremistischen Szene heute als schillernde und gut vernetzte Gallionsfigur. Insbesondere zur Identitären Bewegung um Martin Sellner und weiteren Teilen der Neuen Rechten besitzt Elsässer mehr als gute Beziehungen.
In den letzten Monaten trat Elsässer zuhauf aggressiver auf; so äußerte er mehrfach Umsturzforderungen, wünschte sich Björn Höcke als "Reichskanzler" im Osten herbei und schwadronierte über deutsch-russische Bataillone, welche die Souveränität gegenüber Polen verteidigen könnten.
Unsere Fragen an Euch:
- Wie bewertet Ihr das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins?
- Sind Verbote von Vereinen / Magazinen mit extremistischer Ausrichtung Eurer Meinung nach sinnvoll?
- Inwieweit kollidiert das Verbot ggf. mit den Prinzipien der Meinungs- und Pressefreiheit?
- Seht Ihr die allgemeine Pressefreiheit in Deutschland angesichts Verbote dieser Art in Gefahr?
- Welche politischen / gesellschaftlichen Risiken könnte das vom Innenministerium initiierte Verbot haben?
Wir freuen uns auf Eure Meinungen.
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/compact-verbot-100.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/faeser-verbietet-rechtsextremes-compact-magazin-19858898.html
https://www.sueddeutsche.de/politik/compact-magazin-juergen-elsaesser-rechtsextrem-lux.NTn7aRTDtj6nYmr9SRZt4
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/compact-magazin-razzia-bundesinnenministerium-verbietet-rechtsextremes-medium-a-6691b9f1-30ff-498f-85d0-3016b03e8506
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html
Vielleicht solltest du dir den Text der Pressemitteilung (es ist kein Urteil) mal durchlesen bevor du solche Aussagen machst.
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39
Ein Urteil bleibt noch abzuwarten. Insbesondere der Absatz 3 der Verfügung ist wesentlich. Denn da steht dass es keine grundlegenden Bedenken gegen die rechtliche Anwendbarkeit des Vereinsverbotes auf die Compact GmbH gibt, dass aber die Erfolgsaussichten der eingereichten Klage offen sind und auf Basis des vorliegenden Materials nicht hinreichend sicher bewertet werden können.
Aus Schutzgründen wegen der herausragenden Bedeutung von Art. 5(1) Grundgesetz sieht es daher das Gericht als geboten an das die Publikation weiter erscheinen darf bis ein Urteil über den Hauptgegenstand ergangen ist.
ALLE anderen Anträge auf Eilverfügung hat das Bundesverwaltungsgericht übrigens ... abgelehnt, weil da die Einschätzung des Erfolges so negativ ist dass es keine Rolle spielt.
Frau Faeser und ihr Team kennen Recht und Gesetz sehr wohl. Hier ging es um eine Güterabwägung die das Bundesverwaltungsgericht vornehmen mußte und es hat eine Entscheidung gefällt. Was wirklich raus kommt werden wir sehen wenn die Hauptverhandlung läuft. Bis dahin gilt übrigens was im Text steht, nämlich dass das Gericht durchaus "presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen" als mögliche gebotene Maßnahmen ansieht.