Ist man verpflichtet, der Gebäudeversicherung Fotos eines Schadens vorzulegen?
Die Fußbodenheizung (Ölheizung) meiner Mutter war defekt und heizte das Haus auf konstant 27 Grad. Der Klempner stellte ein kleines Leck in einem Rohr fest. Der beständige Wasserverlust bewirkte, dass die Heizung ständig heizte. Das Rohr wurde getauscht und das Problem damit behoben. Die Gebäudeversicherung verlangt jetzt Fotos. Hätten wir wirklich Bilder von einem Rohr mit einem kleinem Loch machen müssen? Sollte der Bericht der Fachwerkstatt nicht als Dokumentation reichen?
2 Antworten
war ein Gutachter der Versicherung vor Ort und hat den Schaden festgestellt? nein, dann braucht es Fotos alles andere ist unglaubwürdig
Fotos wären nicht notwendig gewesen, wenn der Schaden vor der Beseitigung gemeldet worden wäre. Denn die Versicherung muss zuvor prüfen, ob es ein gedeckter Versicherungsfall ist, ggf. sogar durch eine Beurteilung durch einen Gutachter. So aber kam der Auftrag zur Reparatur von Euch, nicht von der Versicherung.