RB hat Verspätung, Ausgewichen auf ICE, kann das Geld rückerstattet werden?
Ich hätte eine RB mit dem Deutschlandticket genommen. Diese hatte jedoch 22 Minuten Verspätung, weshalb ich meinen Anschlusszug verpasst hätte. Daher habe ich ein ICE Ticket gekauft, mit dem ich meinen Anschluss erreiche. Kann ich das Geld von meinem ICE Ticket, das ich gezwungenermaßen kaufen musste, rückerstatten lassen? Im Internet stand, es gibt keine Regelungen zur Rückerstattung, wenn man das Deutschlandticket genutzt hat..
Ursprüngliches Ticket
gekauftes Ticket
3 Antworten
Siehe https://www.bahn.de/service/informationen-buchung/fahrgastrechte/rechtliche-regelungen , Abschnitt "Weiterfahrt mit einem anderen Zug":
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Nachtrag:
Da es sich um eine Fahrt in NRW handelt, kommt aber die Nutzung der Mobilitätsgarantie NRW infrage:
Nein bekommst du ncht
Aus den Fahrgastrechten
Weiterfahrt mit einem anderen ZugWenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:
- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Nein nicht bei Benutzung vom Deutschlandticket