Dauernd fremde Personen im Garten?
Wir wohnen zur Miete in einem Zweifamilienhaus mit einem Garten, der zur gemeinschaftlichen Nutzung gedacht war. Da wir aber einen großen Balkon haben, haben wir auf die Nutzung verzichtet (mündlich), dafür kann der Parterremieter (1 ältere alleinstehende Frau) den Garten alleine nutzen, muß diesen aber auch pflegen.
Nunmehr wohnen die Kinder und Enkelkinder der Mieterin in der Nähe des Hauses und verfügen über keinen eigenen Garten. Bei schönem Wetter ist bereits vormittags der Garten mit dieser Sippschaft belegt. Sie haben Kinderspielzeug (Rutsche, Planschbecken, Sandkasten) für die Urenkelin angebracht, sie grillen (unser Balkon ist direkt über dem Garten), sind laut usw. Inwieweit kann man dies unterbinden? Mein Mann ist nur am Wochenende zu Hause und würde auch gerne mal in Ruhe auf unserem Balkon sitzen, ohne von Gesprächen, Gelächter und Rauch belästigt zu werden.
5 Antworten
Dass was du beschreibst ist eine zweckgemäße Gartennutung dagegen in der Regel Nichts unternommen werden kann.
Du kannst ein Lärmprotokoll führen evt auch den Abstand von Grill und Balkon beanstanden, direkt unter einem Balkon ist Grillen nicht erlaubt. Aber ob Ihr erfolgreich seid ist eher zu bezweifeln.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Gar nicht. Solange sie den Garten pflegt, kann man ihr nichts und Kinder geniessen im Rahmen der Ruhezeiten grosse Freiheiten bezüglich Lärm usw.
Bezüglich des Grillierens ist das immer so eine Sache, dann viel Spass vor Gericht bei ungewissen Ausgang, denn darauf läuft es hinaus.
wenn Ihr Euch nicht aufeinanderzubewegen könnt oder wollt, ist es schwierig...
= sprecht das doch mal an, evtl. findet sich ein Kompromiß, dass z. B. der Grillplatz am anderen Ende des Gartens eingerichtet wird...
oder (kein Gespräch möglich/gewollt) Ihr nutzt eben gezielt die normalen Ruhezeiten , statt dann, wenn Ihr es gerade ruhig haben wollt, erwartet dass die anderen auf Ihre Freizeit verzichten...
Die Gartennutzung ist im Mietvertrag geregelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, einfach so die Spielgeräte aufzustellen.
Was das Grillen betrifft, so gibt es Regeln, wie oft das erlaubt ist.
Was sagt der Vermieter zu dem Verhalten?
Auch darüber wird der Vermieter Auskunft geben können :-)
Mietet euch doch irgendwo in der Pampa ein alleinstehendes Haus und zieht einen Stacheldraht drumherum
Wegen Menschen wie euch finden mein Partner und ich keine Wohnung, wir haben vier Kinder zusammen. Interessiert keinen, dass beide vollzeit arbeiten, noch nie schulden hatten blabla. Wir mussten ein Haus kaufen, und unsere Nachbarn (Reihenhaus) haben sich noch nie beschwert, und wir haben immer Besuch.
Fangt mal an zu leben
Es bräuchte einen Ausschlussparagraphen, dieser dürfte nicht vorhanden sein, im Zweifelsfalle muss man davon ausgehen, dass die Nichtregelung befreit, nicht die Regelung.