Dauernd fremde Personen im Garten?

5 Antworten

Dass was du beschreibst ist eine zweckgemäße Gartennutung dagegen in der Regel Nichts unternommen werden kann.

Du kannst ein Lärmprotokoll führen evt auch den Abstand von Grill und Balkon beanstanden, direkt unter einem Balkon ist Grillen nicht erlaubt. Aber ob Ihr erfolgreich seid ist eher zu bezweifeln.

wenn Ihr Euch nicht aufeinanderzubewegen könnt oder wollt, ist es schwierig...

= sprecht das doch mal an, evtl. findet sich ein Kompromiß, dass z. B. der Grillplatz am anderen Ende des Gartens eingerichtet wird...

oder (kein Gespräch möglich/gewollt) Ihr nutzt eben gezielt die normalen Ruhezeiten , statt dann, wenn Ihr es gerade ruhig haben wollt, erwartet dass die anderen auf Ihre Freizeit verzichten...

Zusammengefasst lässt sich sagen: Gar nicht. Solange sie den Garten pflegt, kann man ihr nichts und Kinder geniessen im Rahmen der Ruhezeiten grosse Freiheiten bezüglich Lärm usw.

Bezüglich des Grillierens ist das immer so eine Sache, dann viel Spass vor Gericht bei ungewissen Ausgang, denn darauf läuft es hinaus.

Die Gartennutzung ist im Mietvertrag geregelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, einfach so die Spielgeräte aufzustellen.

Was das Grillen betrifft, so gibt es Regeln, wie oft das erlaubt ist.

Was sagt der Vermieter zu dem Verhalten?


TechnologKing72  06.05.2018, 18:29

Es bräuchte einen Ausschlussparagraphen, dieser dürfte nicht vorhanden sein, im Zweifelsfalle muss man davon ausgehen, dass die Nichtregelung befreit, nicht die Regelung.

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Mietet euch doch irgendwo in der Pampa ein alleinstehendes Haus und zieht einen Stacheldraht drumherum
Wegen Menschen wie euch finden mein Partner und ich keine Wohnung, wir haben vier Kinder zusammen. Interessiert keinen, dass beide vollzeit arbeiten, noch nie schulden hatten blabla. Wir mussten ein Haus kaufen, und unsere Nachbarn (Reihenhaus) haben sich noch nie beschwert, und wir haben immer Besuch.
Fangt mal an zu leben