Das Job Center Bescheid geben?

4 Antworten

Änderungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen sind unaufgefordert zu melden und entsprechende Nachweise zu erbringen.

Dann muss neu berechnet werden !

Wenn Du bisher den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle erhalten hast und dann nur noch den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, dann erhöht sich deine Aufstockung für das / die Kinder entsprechend.

Denn beim Unterhaltsvorschuss wird das Kindergeld voll und nicht nur hälftig wie beim normalen Unterhalt angerechnet.

Du würdest dann also mit dem Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auf den Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle kommen.

Somit sollte sich dann die Aufstockung um min.die Hälfte vom Kindergeld erhöhen, also bei derzeit 250 Euro auf 125 Euro.

Selbstverständlich mußt Du das Jobcenter informieren.

Deine Leistungen werden dann neu berechnet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.
Von Experte Agamemnon712 bestätigt

Natürlich musst du das jobcenter darüber informieren dass sich was ändert. Denn dann wird alles neu berechnet weil es ja eine komplette neue berechnungsgrundlage gibt

Ja musst du. Der Vorschuss ist geringer als der normale Unterhalt