Das 2. Mal mit Handy am Steuer eriwscht worden. Ohne gefährdung oder Unfall. Das erdte mal ost über 2 Jahreher, drohr trotzdem ein Fahrverbot?
5 Antworten
Ja, du bist Wiederholungstäter und verjährt ist dein erster Verstoß noch nicht.
Das kann Dir passieren (§25 StVG:)
In diesem ist definiert, dass bei Ordnungswidrigkeiten, was das Handy am Steuer ist, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden kann, wenn der Verstoß eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung darstellt. Das wiederholte Nutzen des Handys kann eine solche Pflichtverletzung darstellen und so zum Fahrverbot führen.
ja damit kannst du definitiv rechnen
Tja machst du nix. Verdient würde ich sagen. Verbot ist verbot
Handy am Steuer ist immer eine Gefährdung!