Das 2. Mal mit Handy am Steuer eriwscht worden. Ohne gefährdung oder Unfall. Das erdte mal ost über 2 Jahreher, drohr trotzdem ein Fahrverbot?

5 Antworten

Ja, du bist Wiederholungstäter und verjährt ist dein erster Verstoß noch nicht.

Das kann Dir passieren (§25 StVG:)

In diesem ist definiert, dass bei Ordnungswidrigkeiten, was das Handy am Steuer ist, ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden kann, wenn der Verstoß eine grobe oder beharrliche Pflichtverletzung darstellt. Das wiederholte Nutzen des Handys kann eine solche Pflichtverletzung darstellen und so zum Fahrverbot führen.

https://www.bussgeldkatalog.org/handy-am-steuer-fahrverbot/

Tja machst du nix. Verdient würde ich sagen. Verbot ist verbot

Handy am Steuer ist immer eine Gefährdung!