Geblitzt worden, wieder Fahrverbot?
Hey,
hab ne Frage an alle die davon Ahnung haben oder denen es schonmal ähnlich ging
Ich bin Oktober 2022 mit ca 27kmh zu schnell geblitzt worden und dann im September 2023 nochmal mit wieder 27kmh zu schnell. Die Folge 1+1=2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Dies habe ich im Februar diesen Jahres abgeleistet. Nun bin ich im September 2024 wieder geblitzt worden und zwar (auf dem Tacho) mit ca 23-24 kmh zu schnell. (Außerorts)
Normalerweise gibt es (falls ich irgendwie trotz Toleranzabzug) noch auf die 21kmh kommen sollte einen Punkt, aber kein Fahrverbot, auch nicht wenn das einem öfter passiert. Allerdings habe ich ja 2 Punkte schon und hab gelesen dass bei Wiederholungstätern auch mal härteres Maß angelegt werden kann. Bin ansonsten überhaupt nicht mehr geblitzt worden außer die Male die ich aufgezählt hab.
Was habe ich zu erwarten? Könnte da wieder ein Fahrverbot kommen?
LG
5 Antworten
Da könnte sogar eine MPU kommen, und die wäre bei dir auch angebracht.
Männecken, ich habe Ahnung, und da kann eine MPU kommen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde es für richtig erachtet dich auf die Eignung zum Führen eines KFZ zu testen. Wenn dir diese Antwort nicht gefällt, ist das nicht mein Probem. irgendwie hast du dich nicht im Griff, weder im Auto noch hier.
Der Unterschied ist, dass diese Antwort eine rein wertende Antwort gewesen ist ohne Hand und Fuß, weil jemand offensichtlich davon genervt ist, dass ich zu schnell fahre. Ich brauche solche Antworten nicht, sondern sachliche
Warte es doch ab, dann flattert dir die Quelle vielleicht ins Haus. Du befindest dich jetzt in einer Grauzone, wo die Fahrerlaubnisbehörde handeln kann aber nicht muss. Wenn du Glück hast kommst du nochmal mit einem doppelten Bussgeld davon, was auch wiederum im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde liegt, ob das verhängt wird wegen erkennbarem Vorsatz, oder eben nicht. ich sitze nicht in der Fahrerlaubnisbehörde, ich sage dir nur, was passieren kann, und aus beruflichen Erfahrungswerten auch schon passiert ist.
Danke für deine Antwort, die nichts mit meiner Frage zu tun hat 👍🏻
Mir ist es völlig gleich, wie oft und wie schnell Du unterwegs bist, solange Du nur dich selber über den Haufen fährst, und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu Schaden kommen. Denkst du eigentlich auch mal an Andere? Es sind nicht alle die Super Duper Autolenker wie Du meinst einer zu sein. Im Straßenverkehr muß man immer für die Anderen mitdenken, dein Beispiel zeigt das einmal mehr.
Wenn du außerhalb der Probezeit bist passiert gar nix.
Wenn du innerhalb bist wirst du die Empfehlung einer psychologischen Beratung bekommen. Kannste machen oder sein lassen, ändert nichts.
Beim nächsten Mal wird dann allerdings der Lappen sofort einkassiert.
Man muss zwei Mal innerhalb von 12 Monaten mit einer Überschreitung von 26-30 kmh erwischt werden für ein Fahrverbot von 1 Monat.
Bei Wiederholungen können erhöhte Bußgelder oder auch die Anordnung zur Durchführung eines sogenannten "Idiotentests" folgen.
Wiederholungen von 26-30 zu schnell? Weil so schnell war ich definitiv nicht
Deshalb hast du kein Fahrverbot zu befürchten. Eine MPU (Idiotentest) kann jedoch bei regelmäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen, insbesondere solche, die Punkte bringen, durchaus vorkommen. Der Entscheidungsspielraum liegt im Ermessen des Sachbearbeiters deines Falls.
Was habe ich zu erwarten? Könnte da wieder ein Fahrverbot kommen?
- Fahrverbot
- sogar MPU
- bis hin zur Vollentsagung deiner Fahrerlaubnis inkl. Sperre
Ist alles offen.
Da du aber ein dauerhafter Widerholungstäter bist, gilst du als Unbelehrbar sodass dich nun sehr wahrscheinlich ein Fahrverbot, erhöhtes Bußgeld und MPU drohen wird.
Die Kosten werden seeeehr hoch sein
- Da kommen schnell mal bis zu 2500 € zusammen + weitere Kosten.
Interessant, hab im Internet ansonsten eigentlich eher anderes gelesen. 3 mal geblitzt in 2 Jahren. Das letzte Mal wahrscheinlich mit ca 18kmh zu schnell außerorts
Dafür n Fahrverbot und ne MPU?
Die Bußgelder im Tatbestandskatalog sind Regelsätze, die von gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.
Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle zu dem Schluss kommt, dass keine gewöhnllichen Tatumstände vorliegen, weil z.B. wiederholt gegen Verkehrsregeln verstoßen wurde, kann er den Regelsatz erhöhen. Dafür gibt es keine festen Regeln.
Einen zusätzlichen Punkt kann er meines Wissens nach nicht vergeben.
Zum Fahrverbot heißt es in § 25 Abs. 1 StVG:
Wird gegen die betroffene Person wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 Absatz 1, die sie unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle den jetzigen Verstoß unter Berücksichtigung der vergangenen Verstöße als "beharrlich" einstuft, kann er ein Fahrverbot anordnen. Allerdings meines Wissens nach nur, wenn es sich um ein Bußgeld handelt (also ab 60€ oder ab 21 km/h zu viel).
Komm ich brauch keine unqualifizierten Müllantworten. Spar's dir einfach, wenn du keine Ahnung hast