Handy Am Steuer Fahrverbot?
Bekommt man Beim Zweiten Mal Handy am Steuer Fahrverbot ?
Das erste Mal war in der Probezeit mit Aufbauseminar. Das ist zwei Jahre her das zweite mal dann heute ( keine probezeit )
5 Antworten
deine Probezeit hat sich verlängert.
Das erste Mal war in der Probezeit mit Aufbauseminar. Das ist zwei Jahre her das
Handy am Steuer - ein A-Verstoß jetzt dürfte es eine schriftliche Ermahnung geben, und die Teilnahme an einem Gespräch.
Richtig um zwei Jahre Verlängert, bin aber schon aus der Verlängerung raus
Ein Fahrverbot wird gemäß § 25 Abs. 1 StVG bei "grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" erteilt.
Der erste Handyverstoß ist noch im Fahreignungsregister gespeichert. Daher könnte der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle eine Beharrlichkeit annehmen.
Es könnte also ein Fahrverbot geben, muss aber nicht. Das liegt im Ermessen der Bußgeldstelle.
Moin, ä in der Regel 100€ Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Laut Bußgeldkatalog ist kein Fahrverbot vorgesehen.
Es sei denn es lag eine Gefährdung vor… Dann sind’s 2 Punkte, 150€, sowie 1 Monat Fahrverbot.
Hast du einen Unfall gebaut, sind es 2 Punkte, 200€, ebenfalls 1 Monat Fahrverbot.
Nein, erst beim 8. Mal, wenn es keine Gefährdung und auch keinen Unfall gab. Dann ist nämlich dein Punktekonto voll, und das Kärtchen erst einmal im Urlaub.
Auisnahme, die Fahrerlaubnisbehörde zweifelt z.B. beim 4. oder 5. Mal deine Eignung zum Führen eines KFZ an, dann ist das Kärtchen auch schon früher weg, und möglicherweise wird eine MPU angeordnet. Das liegt dann aber im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.
...bei Wiederholungstätern (Unbelehrbaren ! kann wohl ein Fahrverbot ausgesprochen werden
...wenn du das 1. mal aktenkundigt warst sehen die nur die Akte an, dann wissen
sie das. Also bist du Wiederholungstäter ! Der Zeitraum spielt da keine Rolle !
Das habe ich auch gelesen, aber dann die Frage WANN gilt man als Woederholungstäter "schon" bei zwei mal. Das letzte ist ja zwei Jahre her. Wurde sonst auch noch nie geblitzt oder dergleichen