Darf Vermieter Auskunft bei Einwohnermeldeamt einholen über vorherige Wohnadressen?

3 Antworten

Ja, der Vermieter kann eine Auskunft beim zuständigen Meldeamt einholen, allerdings nur die aktuelle Adresse. Auskünfte über Voradressen werden nicht erteilt.

Übrigens, die Frage nach den Wohnadressen der letzten 5 Jahre ist unzulässig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Ob vorherige Adressen auch beauskunftet werden, weiß ich nicht.

Die aktuelle Anschrift kann er bekommen, sofern die Daten nicht geschützt sind.

Anrufen reicht dazu jedoch nicht aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

EstellaJ 
Beitragsersteller
 29.07.2024, 17:58

Wie kann man die eigenen Daten schützen lassen (z.B. auch bei Gewalt in der Ehe/ Scheidung/ Stalking usw.)?

Wie kann ein Dritter an die Daten kommen, wenn ein simpler Anruf nicht ausreicht?

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Agamemnon712  30.07.2024, 06:47
@EstellaJ

Grundsätzlich muß man die Auskunft aus dem Melderegister schriftlich beantragen, und sie ist gebührenpflichtig.

Wenn Du Deine Daten schützen lassen willst, setze Dich mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.

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Kann er! Andere Möglichkeit ist, dass der Interessent die Wohnung eben nicht bekommt.


EstellaJ 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 22:21

Ein kurzer Anruf und schon hat er die Infos? Dann kann jeder dort nachfragen? Kann er diese Infos nicht auch anhand der schufaauskunft sehen? Warum lügen oder verschweigen manche die Anschrift - also wenn es heißt Anschriften der letzten 5 Jahre?

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