Darf Polizei einfach Geld beschlagnahmen?

6 Antworten

Die tolle Aktion deines Anwaltes geschieht nur als Augenwischerei. Faktisch weiß er, dass die Polizei das durfte. Suche dir lieber einen Anwalt, der sich auf dem diplomatischen Parkett der Justiz sicher und geräuschlos bewegen kann.


Besseralsdu666 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 19:19

Du weißt doch garnicht, warum er diese Theorie aufgestellt hat. Wie gesagt darf ich mich aktuell nicht dazu äußern, aber wenn du wüsstest was vorgefallen ist würde sich deine Meinung eventuell ändern. Übrigens er war 2020 im Focus unter den 100 besten Anwälten in Deutschland gelistet, also Ich denke mal schon das er weiß was er tut.

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Still  22.04.2021, 19:28
@Besseralsdu666

40.000 Euro Bargeld sind schlichtweg unüblich und daher verdächtig, nicht über die Bücher gelaufen zu sein. Die Polizei war daher ermächtigt, dass Geld sicherzustellen, bis die Staatsanwaltschaft die Herkunft geprüft hat. Dieses ist nun geschehen und du hast dein Geld wieder bekommen. Dazu hätte es keines Anwaltes bedurft, aber wie schon geschrieben, deiner versteht sich auf Theaterdonner a la: das alles geschieht nur aus Gründen der Diskriminierung. Dieser Typ Anwalt ist mir persönlich zu peinlich.

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Weil sie einen Verdacht haben und der erstmal zu 100% geklärt werden muss. Wenn nichts dran ist, bekommt man das Geld ja wieder.

Das ist ein normales Vorgehen beim Geldwäscheverdacht.

Darf die Polizei einfach so Geld beschlagnahmen?

Ja, das darf sie. Bis die Quelle feststeht.

dass Ich trotz eines Kontoauszuges mit dem Ich belegen konnte, dass dieses Bargeld nachweislich aus sauberen Quellen stammt

Nö, das hast du nicht. Du hast keinen Nachweis erbracht, dass genau diese Geldscheine aus einer sauberen Quelle stammen. Du kannst nur eine Kontobewegung nachweisen (hier: Bargeldentnahme).

Was ich mich frage: Wenn du doch einen so tollen Anwalt hast, warum stellst du nicht ihm diese Fragen, sondern einem Laienforum?


Besseralsdu666 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 19:39

Ich rieche Neid :)

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wiki01  22.04.2021, 19:46
@Besseralsdu666

Süßer, ich kaufte mit 22 Jahren mein erstes Haus. Mittlerweile habe ich 5 Immobilien gekauft und ein Haus gebaut. Ich bin sicher nicht neidisch auf dich oder auf 40k Euro.

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holgerholger  22.04.2021, 19:47
@Besseralsdu666

Ich rieche Angeberei. Angefangen von Nick bis hin zur Geschichte. Einen der 20 besten Anwälte Deutschlands und fragt in einem Laienforum 14 jährige nach ihrer Meinung. Hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden, sollte dir schon klar sein.

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Du hast dein Geld wieder bekommen, also ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.

Offensichtlich gibt es einen massiven anfangzsverdacht gegen dich. Ohne größeren Grund bekommt die Polizei keinen Durchsuchungsbefehl

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Hilfestellung im ökonomischen Fragen

Leider besteht bei uns keine Beweispflicht, woher man sein Geld hat.

  • Der Staat muss nachweisen, dass es aus einer kriminellen Handlung stammt. Der Staat ist also völlig zahnlos und die Gangster triumphieren.
  • In anderen Staaten liegt die Beweispflicht beim Bürger und so konnte in den USA so einiges enteignen werden oder Leute hinter Gittern verbringen.
  • Lediglich deren Wohnanwesen (teils Millionen schwer) dürfen nicht beschlagnahmt werden.

Besseralsdu666 
Beitragsersteller
 22.04.2021, 19:20

Also findest du es gut, wenn nicht der Staat sondern der Bürger in der Beweispflicht steht? Das finde Ich schon sehr kritisch, eine solche Denkweise.

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HeinrichLuff  22.04.2021, 19:22
@Besseralsdu666

Klar, wer Schwarzgelder oder kriminelle Gelder in größeren Mengen hat, den wird das nicht erfreuen.

Treudoofe Steuerzahler schon eher.

Hast du denn auch etwas zu verbergen?

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