Darf mir der Fahrrad Fahrer auf der meiner Farbahnseite(rechts) trotz Schutzstreifen entgegenkommen?

2 Antworten

Wenn es sich nicht um eine Einbahnstraße handelt, hat der Radfahrer nichts auf der linken Seite zu suchen.

Dass er sich dann trotzdem aufregt, ist typisches Verhalten eines egoistischen Verkehrsteilnehmers. Daraus gelernt hat er offensichtlich nicht.

Auch für Fahrradfahrer gilt die Pflicht zur Benutzung der rechten Fahrbahn nach § 2 Absatz 1 StVO:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Der Radschutzsteifen ist natürlich kein Seitenstreifen, sonst dürfte er da nicht fahren.

Es gibt Radwege, die sind für beide Fahrtrichtungen freigegeben. Aber bei einem Schutzstreifen direkt neben dem Fahrstreifen würde ich das ausschließen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Eichbaum1963  06.06.2024, 20:58

An sich ist deine Antwort korrekt, aber:

Der Radschutzsteifen ist natürlich kein Seitenstreifen, sonst dürfte er da nicht fahren.

Stimmt ist er nicht, aber Abs. 4 besagt auch:

Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.
1

Er hatte einen Schutzstreifen aber darf er auf der falschen Fahrbahnseite fahren?

Nein, darf er definitiv nicht. Das ein Fahrradweg in beide Richtungen benutzt werden dürfen, kommt vor und wird auch dementsprechend durch Beschilderung angezeigt, aber bei Fahrradschutzstreifen, die Teile der Fahrbahn sind, ist das auf Grund der Irritation nicht erlaubt.