Lichthupe als Fahrradfahrer?

2 Antworten

Ich habe für Nicht-Abblender immer eine ziemlich helle Taschenlampe dabei; leuchtet man die kurz direkt an, verstehen es eigentlich alle und blenden ab - da diese Lampe nicht am Fahrrad befestigt ist, ist es legal (natürlich darf ich Leute nicht grundlos blenden).

Einige Autofahrer "vergessen" halt das Abblenden bei entgegenkommenden Radfahrern; seitdem ich vor ca. 10 Jahren auf helles LED-Licht umgestiegen bin, sind es aber nur noch sehr wenige.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich darfst du das.

Ich habe sogar einen Scheinwerfer am Rad der serienmäßig mit Fernlicht und Lichthupe (per Druckschalter am Lenker) ausgestattet ist.

Der hat normalerweise 70 Lux und das Fernlicht/ Lichthupe hat 90 Lux.

Aber mal ehrlich: Keinen Autofahrer wird es jucken, wenn du dein Fahrradlicht an- und wieder ausschaltest. Das ist viel zu dunkel, um ihn nur alleine damit auf etwas aufmerksam zu machen. (Gleiches gilt nebenbei bemerkt auch für das Fernlicht und Lichthupe an meinem Rad. Das ist ein nett gemeinter Gag, mehr nicht.)