Ist das legal/rechtens?

3 Antworten

Niemand kann eine Sache - und etwas anderes ist der Hund rechtlich nicht - einfach wegnehmen - auch keine Behörde. Dazu braucht es immer einen ordnungsbehördlichen oder richterlichen Beschluss und der muss dem Eigentümer zugestellt werden.

Aber wenn du behauptest, diese Hunde würden in RLP nicht als Listenhunde gelten, so ist das falsch. Denn einige Rassen gelten auch in RLP noch als Listenhunde - und auch die Mixe mit diesen Hunden.

Da es keine definierte Rasse "American Bulldog" in Deutschland gibt, werden sehr gerne solche Mixe eben als American Bulldog deklariert.

Mit der Haltung von Listenhunden und ihren Mixen sind aber hohe Auflagen verbunden und wer also widerrechtlich einen solchen Hund hält und bei der Anmeldung entsprechend die Unwahrheit gesagt hat - der muss natürlich auch mit Konsequenzen rechnen.

Und die sich festgelegt: Wegnahme des Hundes und Bußgeld.


FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:01

Ja ich weiss dass es hier Listenhunde gibt zbs american Staffford aber American Bulldog zählt noch nicht dazu.

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dsupper  27.09.2021, 20:05
@FlouxD

Aber American Bulldog sind IMMER Mischlinge, weil es gar keine anerkannte Rasse ist in Deutschland. Und Mixe aus Staffs etc. werden nur zu gerne als Old English Bulldog oder eben American Bulldog ausgegeben. Die Ordnungsbehörden sind nicht blöd und lassen sich nicht vera......

Du schreibst ja auch, du hättest einen Mix ..... bei solchen Hunden muss man immer mit Ärger rechnen und mit der Auflage, ein Phänotyp-Gutachten vorlegen zu müssen .....

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FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:06
@dsupper

Ja aber der ist Americanus Bulldog/Boxer das ist ja auch offiziell so angegeben

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FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:08
@dsupper

Ja mit den old english machen die Momentan auch immerwieder Probleme weils da ja Staff mal gekreuzt wurde🙄 einfacher bescheuerten die Leiter da

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FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:10
@dsupper

Nein muss ich nicht das haben die mir auch auf der Gemeinde und Tierarzt gesagt und falls das falsch gewesen hätte ich das Gutachten ja spätestens nachdem ich ihn angemeldet habe vorzeigen müssen.

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dsupper  27.09.2021, 20:10
@FlouxD

WO bitte ist das offiziell angegeben? Das habt ihr so beim Ordnungsamt angegeben .... wenn die Mitarbeiter aber nun meinen, das kontrollieren zu müssen, dann haben sie dazu das Recht ....weil eben so viel geschummelt wird, rund um die Listenhunde .... und wenn dann eben auch noch, wie du schreibst, so viel passiert ist in der letzten Zeit, dann wundert es nicht, wenn das Ordnungsamt jetzt sehr aktiv wird.

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dsupper  27.09.2021, 20:12
@FlouxD

Der Tierarzt ist gar nicht maßgeblich - und wenn die Gemeinde das geglaubt hat, dann war es doch in Ordnung. Aber wenn es jetzt vermehrt Vorfälle gibt, dann hat die Gemeinde durchaus das Recht, scharf zu kontrollieren - auch im "Nachhinein" ...

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FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:14
@dsupper

Ja aber dann könnte man doch wenn es schon sein muss vorgeben einen Wesenstest zu machen aber nicht von jetzt auf gleich einfach den Hund einzukassieren ohne Grund

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dsupper  27.09.2021, 20:23
@FlouxD

Ohne Grund kassiert keine Behörde einen Hund einfach ein - das ist rechtlich nur im akuten Beißvorfall möglich. Ansonsten geht der Wegnahme eines Hundes Einiges an Behördenkram vorweg - Schreiben, Kontrollen, Auflagen ....

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weedandice01  27.09.2021, 20:32
@dsupper

„Aber American Bulldog sind IMMER Mischlinge“

Diese Aussage ist nicht wahr!

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dsupper  27.09.2021, 20:42
@weedandice01

Doch, denn die Rasse "American Bulldog" ist in Deutschland vom VDH/FCI nicht anerkannt. Solche Hunde fallen auch unter das Importverbot - wo also sollen diese Hunde denn dann herkommen, wenn nicht aus anderen Listenhunden heraus vermehrt?

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weedandice01  27.09.2021, 21:14
@dsupper

Nur, weil etwas verboten ist, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass Menschen sich auch daran halten.

Falls sie hier entstehen, dann aus folgenden drei Rassen (alle vom FCI anerkannt); Englische Bulldogge, Pointer, Dogo Argentino und keiner dieser Hunde wird in Rheinland-Pfalz als Listenhund geführt.

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dsupper  27.09.2021, 21:21
@weedandice01

Woher bitte willst du wissen, aus welchen Rassen sie entstehen? Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass in allen Bundesländern, wo es diese Rasselisten noch gibt, verbotene Listenhunde oder ihre Mixe mit Fantasiebezeichnungen belegt werden - das sind OEB, oder Boxer-Labrador-Mischlinge, oder oder oder eben auch American Bulldog ..... und die Ordnungsbehörden wissen das auch.

Wenn es dann wie hier, zu massiven Vorfällen kommt, dann kann man die Behörden nicht dafür tadeln, wenn sie dann aktiv werden und genau hinschauen .... und die Herkunft eines Mischlings nachzuweisen ist schon recht aufwändig ...

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weedandice01  27.09.2021, 21:49
@dsupper

Weil der American Bulldog aus genau den drei oben genannten Rassen entstanden und im Herkunftsland auch anerkannt ist.

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun! Nur, weil der American Bulldog hier nicht anerkannt wird, kann man doch nicht behaupten, dass es diese Rasse nicht gibt.

Mit solchen Aussagen unterstellst du dem Fragesteller, er besäße einen in RLP gelisteten Kampfhund, würde aber nur behauptet aber er hätte eine andere Rasse!

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dsupper  28.09.2021, 07:06
@weedandice01

Wenn es aber doch nur eine Idee gibt, woraus so ein Hund entstehen könnte, wie bitte willst du ohne überwachtes und regulierendes Zuchtgeschehen denn tatsächlich nachweisen, dass der AB genau aus diesen "Zutaten" besteht?

Genau das macht aber doch eine Rasse aus: ein ganz klar definierter anerkannter Rassestandard und ein Verein im Verband, der die Auswahl der möglichen Zuchttiere trifft, der überwacht, welche Paarung stattfindet und wo und wie die Welpen aufwachsen.

All das ist hier nicht gegeben und genau deshalb birgt eben die Bezeichnung AB die hohe Gefahr, Listenhundmixe dahinter zu verstecken.

Ich unterstelle das dem FS doch gar nicht, dass er absichtlich einen Listenmix als AB führt - aber auch der FS ist nur - wie viele andere Käufer - auf die Angabe des Vermehrers angewiesen ....

Und wie gesagt: Die Ordnungsämter lassen sich schon längst nicht mehr für dumm verkaufen - es gibt überall Fälle ohne Ende, Listen-Mixe umzubenennen. Das ist Realität und keine Unterstellung.

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Würde da rechtens gegen vorgehen. Ich lass mich gerne belehren, allerdings sehe ich keine Grundlage ohne Verhaltensauffälligkeit, nen Hund einzukassieren.


LukaUndShiba  27.09.2021, 20:20

Da dies ein Listenhund Mix ist gibt es da viele Gründe gegen.

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Ein American Bulldog zählt als listenhund Mix. Denn diese Rasse, die nicht mal eine Rasse ist, entsteht indem man verschiedene listenhunde vermischt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

FlouxD 
Beitragsersteller
 27.09.2021, 20:31

Schau mal ich habe ein Bild angehängt selbst Staff ect wird hier in rlp nicht wirkliche auf der Liste geführt und sonst auch nichts

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