Ist das legal/rechtens?
Und zwar gab es bei mir in der Gegend in letzter Zeit 3 beißvorfälle mit American bulldoggen die gelten aber hier in rlp nicht als Listenhund.
Nun werden hier immer mehr Hunde bzw American Bulldoggen konfisziert ohne Grund, letztens haben sie auch bei einem Bekannten geklingelt und wollen einfach den Hund mitnehmen.
Ich frag mich warum weil keiner von denen in die Taten involviert waren oder allgemein irgendwelche Probleme bereitet haben das kann man doch nicht machen?
Nun habe ich Angst da mein Hund auch ein American Bulldog mix ist und bei mir auch das Amt vor der Tür steht und ich nicht weiss was da meine Möglichkeiten sind.
3 Antworten
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Niemand kann eine Sache - und etwas anderes ist der Hund rechtlich nicht - einfach wegnehmen - auch keine Behörde. Dazu braucht es immer einen ordnungsbehördlichen oder richterlichen Beschluss und der muss dem Eigentümer zugestellt werden.
Aber wenn du behauptest, diese Hunde würden in RLP nicht als Listenhunde gelten, so ist das falsch. Denn einige Rassen gelten auch in RLP noch als Listenhunde - und auch die Mixe mit diesen Hunden.
Da es keine definierte Rasse "American Bulldog" in Deutschland gibt, werden sehr gerne solche Mixe eben als American Bulldog deklariert.
Mit der Haltung von Listenhunden und ihren Mixen sind aber hohe Auflagen verbunden und wer also widerrechtlich einen solchen Hund hält und bei der Anmeldung entsprechend die Unwahrheit gesagt hat - der muss natürlich auch mit Konsequenzen rechnen.
Und die sich festgelegt: Wegnahme des Hundes und Bußgeld.
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Aber American Bulldog sind IMMER Mischlinge, weil es gar keine anerkannte Rasse ist in Deutschland. Und Mixe aus Staffs etc. werden nur zu gerne als Old English Bulldog oder eben American Bulldog ausgegeben. Die Ordnungsbehörden sind nicht blöd und lassen sich nicht vera......
Du schreibst ja auch, du hättest einen Mix ..... bei solchen Hunden muss man immer mit Ärger rechnen und mit der Auflage, ein Phänotyp-Gutachten vorlegen zu müssen .....
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WO bitte ist das offiziell angegeben? Das habt ihr so beim Ordnungsamt angegeben .... wenn die Mitarbeiter aber nun meinen, das kontrollieren zu müssen, dann haben sie dazu das Recht ....weil eben so viel geschummelt wird, rund um die Listenhunde .... und wenn dann eben auch noch, wie du schreibst, so viel passiert ist in der letzten Zeit, dann wundert es nicht, wenn das Ordnungsamt jetzt sehr aktiv wird.
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Doch, denn die Rasse "American Bulldog" ist in Deutschland vom VDH/FCI nicht anerkannt. Solche Hunde fallen auch unter das Importverbot - wo also sollen diese Hunde denn dann herkommen, wenn nicht aus anderen Listenhunden heraus vermehrt?
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Nur, weil etwas verboten ist, kann man nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass Menschen sich auch daran halten.
Falls sie hier entstehen, dann aus folgenden drei Rassen (alle vom FCI anerkannt); Englische Bulldogge, Pointer, Dogo Argentino und keiner dieser Hunde wird in Rheinland-Pfalz als Listenhund geführt.
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Woher bitte willst du wissen, aus welchen Rassen sie entstehen? Es ist nun wirklich kein Geheimnis, dass in allen Bundesländern, wo es diese Rasselisten noch gibt, verbotene Listenhunde oder ihre Mixe mit Fantasiebezeichnungen belegt werden - das sind OEB, oder Boxer-Labrador-Mischlinge, oder oder oder eben auch American Bulldog ..... und die Ordnungsbehörden wissen das auch.
Wenn es dann wie hier, zu massiven Vorfällen kommt, dann kann man die Behörden nicht dafür tadeln, wenn sie dann aktiv werden und genau hinschauen .... und die Herkunft eines Mischlings nachzuweisen ist schon recht aufwändig ...
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Weil der American Bulldog aus genau den drei oben genannten Rassen entstanden und im Herkunftsland auch anerkannt ist.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun! Nur, weil der American Bulldog hier nicht anerkannt wird, kann man doch nicht behaupten, dass es diese Rasse nicht gibt.
Mit solchen Aussagen unterstellst du dem Fragesteller, er besäße einen in RLP gelisteten Kampfhund, würde aber nur behauptet aber er hätte eine andere Rasse!
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Wenn es aber doch nur eine Idee gibt, woraus so ein Hund entstehen könnte, wie bitte willst du ohne überwachtes und regulierendes Zuchtgeschehen denn tatsächlich nachweisen, dass der AB genau aus diesen "Zutaten" besteht?
Genau das macht aber doch eine Rasse aus: ein ganz klar definierter anerkannter Rassestandard und ein Verein im Verband, der die Auswahl der möglichen Zuchttiere trifft, der überwacht, welche Paarung stattfindet und wo und wie die Welpen aufwachsen.
All das ist hier nicht gegeben und genau deshalb birgt eben die Bezeichnung AB die hohe Gefahr, Listenhundmixe dahinter zu verstecken.
Ich unterstelle das dem FS doch gar nicht, dass er absichtlich einen Listenmix als AB führt - aber auch der FS ist nur - wie viele andere Käufer - auf die Angabe des Vermehrers angewiesen ....
Und wie gesagt: Die Ordnungsämter lassen sich schon längst nicht mehr für dumm verkaufen - es gibt überall Fälle ohne Ende, Listen-Mixe umzubenennen. Das ist Realität und keine Unterstellung.
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Würde da rechtens gegen vorgehen. Ich lass mich gerne belehren, allerdings sehe ich keine Grundlage ohne Verhaltensauffälligkeit, nen Hund einzukassieren.
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Ein American Bulldog zählt als listenhund Mix. Denn diese Rasse, die nicht mal eine Rasse ist, entsteht indem man verschiedene listenhunde vermischt.
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Schau mal ich habe ein Bild angehängt selbst Staff ect wird hier in rlp nicht wirkliche auf der Liste geführt und sonst auch nichts
Ja ich weiss dass es hier Listenhunde gibt zbs american Staffford aber American Bulldog zählt noch nicht dazu.