Darf mich der Vermieter kündigen?
Meine derzeitige Vermieterin will die Wohnung verkaufen. Die Wohnung diente bis jetzt als eine WG. Ich bin gerade ein Azubi und der andere Mitbewohner studiert noch. Dürften wir deshalb aus der Wohnung geworfen werden? Ich bin dort extra für die Ausbildung umgezogen weil es über 100km entfernt von mir war.
8 Antworten
Der alte Vermieter wird dich nicht raus so schnell rausbekommen.
Der neue Vermieter aber schon eher, er brauch nur Eigenbedarf anmelden.
Der Verkauf hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun. Also ist kein Grund zur Kündigung. Der neue Vermieter kann ggfs. mit Begründung Eigenbedarf kündigen.
Fakt ist, dass ein leeres Haus teilweise besser zu verkaufen ist.
Du solltest der Kündigung schriftlich widersprechen. Und vor allem dem VM keinen Grund zur Kündigung geben!
Nur weil die Vermieterin ihre Wohnung bzw. ihr Haus gerne verkaufen möchte, stellt dies sicherlich keinen Kündigungsgrund dar.
Siehe dazu § 566 BGB .....
vom neuen eigentümer, wenn er sie selbst oder für nahe menschen nutzen will
auf eigenbedarf
sicher kann er das, wäre ja noch schöner wenn mieter da mehr rechte als der eigentümer hätten
der alte kann dich nicht kündigen, nur der neue dann
Verkauf ist kein zulässiger Kündigungsgrund.
So lange ihr eure vertraglichen Pflichten erfüllt kann euch der jetzige Vermieter nicht kündigen.
Der neue dann evtl. wegen Eigenbedarf.