Darf mein nachbar meine katze einfach einsperren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Haustiere sind in Deutschland Besitz, es ist also eure Katze. Wenn ihr nachweisen könnt, dass das Tier euch gehört, würde ich die Polizei einschalten.


Soni3392 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 18:08

Ok danke. Das hilft mir.
Meinst du die polizei macht bei so einer kleinigkeit überhaupt etwas?

Ich werd ihm wenn net nachher mal mit polizei drohen.
Wollte heute mittag die katze holen, da hing an seiner tür ein zettel auf dem stand "katze schläft, bin gegen 19 uhr wieder zurück"
Das kanns ja wohl nicht sein?!

0
schokocrossie91  30.01.2016, 18:28

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob die Polizei da was macht, das kommt wohl auch auf eure Leute dort an. Einen Versuch wäre es mir aber auf jeden Fall wert und ich würde da auch hartnäckig bleiben und die immer wieder einschalten. Alle Beweise in der Richtung (sowas wie diesen frechen Zettel an der Tür) immer sichern und Kopien anlegen. Viel Erfolg, ich würde da nicht so ruhig bleiben können.

0
Soni3392 
Beitragsersteller
 30.01.2016, 20:21

Ja den zettel habe ich leider nicht fotografiert aber habe vorhin die katze geholt und hab ihm mal ne ansage gemacht und so wie er reagiert hat, hat ers diesmal wohl verstanden. Ich hoffe es zumindest. Vielen dank auf jeden fall für die schnelle antwort.

1

Dem würde ich Dampf unterm Hintern machen. Geh zum Ordnungsamt.  Wahrscheinlich denkt er Frechheit siegt.



Soni3392 
Beitragsersteller
 04.02.2016, 19:58

Ja haben ihm klar ubd deutlich gesagt dass er es lassen soll ubd die katze nicht einsperren und füttern soll ect.
Seid dem mehr als deutlichen  gespräch mit ihm ist ruhe und die katze drausen oder bei uns drinnen. So wie es soll! Bin wirklich zufrieden. :)

1
Funfun407  18.10.2020, 12:42
@Soni3392

Der tut mir leid. Was ist draus geworden? Hat er inzwischen eine eigene Katze ?

0

Hallo Soni3392,

euer Nachbar macht sich hier eindeutig, nach §4 StGB Art.141 & 110 Abs., Strafbar !

Allgemeininfo zum Thema:

Ein systematisches, gar regelmäßiges anlocken oder anfüttern, kann rechtliche Folgen haben und gerichtlich verboten werden, da es gegen die Eigentums- und Besitzesrechte von dem Tierhalter verstößt.

Wird eine Katze regelrecht angelockt, dass sie nur noch sporadisch und am Ende gar nicht mehr nach Hause kehrt, so ist das sogar ein Eingriff in eine Privatsphäre. Zudem wird die Katze so krank gefüttert, da sie zu einem Überfüttert wird und zum anderen man ja gar nicht weiß, was sie überhaupt fressen darf. Es gibt Katzen, die nur spezielle Kost bekommen dürfen z.B. Diabetes-Katzen. Der rechtmäßige Besitzer könnte also evt. sogar für entstandene Tierarztkosten verklagen.

Mit der Fütterung oder gar mit der Gewährung von Unterkunft, übernimmst man als Drittperson quasi die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters, wodurch dieser geschädigt wird. Der rechtmäßige Besitzer kann also eine Zivilklage einreichen und die Fremdfütterung verbieten lassen. Er kann sogar, wenn seine Katze bei einer fremden Person im Haus ist, auf Herausgabe der Katze Klagen.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht sogar die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110Abs. 4 StGB).
Wenn jemandem eine Katze zuläuft, oder vermeintlich Besuchen kommt, sollte man erst mal schauen, wo sie hin gehört. Niemals eine Katze einfach anfüttern oder Unterkunft gewähren !!

                    ------------------------------------------------------------------

Dann solltet ihr eure Katze gleich am Montag chippen lassen, falls sie noch keinen Chip trägt.

Allgemeininfo zum Thema:

Warum man seine Katze Chippen lassen sollte ?

"Man kann ein Tier nicht vor dem Weglaufen schützen. Aber davor, nicht mehr zurückzukommen." (Philip McCreight, Leiter TASSO-Zentrale)

Über einen Chip kann eine Katze eindeutig identifiziert und ihrem Besitzern immer zu geordnet werden.

WICHTIG: bitte die Registrierung bei Tasso nicht vergessen, sonst ist der Chip Sinnlos. Die Registrierung ist KOSTENLOS !

Im Durchschnitt betragen die Kosten für das Chippen einer Katze zwischen 30 und 50 Euro !

Laut der GOT (Gebührenverordnung für Tierärzte) darf ein TA für das Implantieren 5,72€ berechnen. Die Differenz zum Endpreis entsteht durch die Kosten der Anschaffung des Chips, der variiert durch verschiedene Fabrikate und Abnahmemenge, so wie die üblichen Praxisgebühren des Tierarztes. Der Preis setzt sich also aus der Arbeite der Tierarztes und der Materialkosten zusammen.

In einigen Bundesländern ist es bereits Pflicht, sein Tier Chippen zu lassen. Leider bestehen derzeit nur unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene. Meist ist es eine Kombination aus Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht. Ob in ihrer Region eine solche Pflicht besteht, erfragen sie bitte auf ihrer Verbandsgemeinde.

Ebenso besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn man auf Auslandsreisen geht. Wenn man ins Europäische Ausland reisen will, z.B. Skandinavien, Spanien, Italien, muss die Katze vor Reisebeginn gechipt sein. Denn über den Chip kann die Katze eindeutig identifiziert und ihrem Europäischen Heimtierausweis, sowie ihrem Impfpass und den Besitzern zugeordnet werden. Seit 2004 muss der EU-Heimtierausweis bei Auslandsreisen mitgeführt werden und seit 2011 ist dieser nur gültig, wenn eine Kennzeichnung der Katze durch einen Transponder (Mikrochip) nach ISO-Norm 11784 oder 11785 vorliegt.

Link zur Tasso Seite:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Registrierung

                  ------------------------------------------------------------------  

Wenn eure Katze den Chip trägt, der Nachbar sie wider einsperrt, könnt ihr die Polizei rufen und die Registrierung vorlegen, als Beweis das es eure Katze ist. Natürlich kommt die Polizei, der Nachbar darf das nicht tun, was er da tut.

Alles Gute

LG